Der EBICS-Crypto Lifecycle der deutschen Kreditwirtschaft fordert die Verwendung von längeren Sicherheitsschlüsseln für die Elektronische Unterschrift sowie die Authentifikations- und Verschlüsselungsschlüssel.
Ab dem 01.06.2022 werden zu kurze Schlüssel abgewiesen.
Damit ist die Abholung von Umsatzdaten sowie das Senden von Zahlungsverkehrsaufträgen nicht mehr möglich.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle EBICS-Teilnehmer, bei denen eine der drei Schlüsseldateien (Elektronische Unterschrift, Authentifikation oder Verschlüsselung) kürzer als 2.048 Bit sind.
Besonderheit Chipkarte:
Nutzer einer EBICS-Signaturkarte können mit Schlüssellängen von mindestens 1.984 Bit unter Verwendung der EBICS-Version 2.5 weiterarbeiten. Bei Nutzung der EBICS-Version 3.0 und höher sind zwingend Schlüssel mit 2.048 Bit notwendig.
Alle betroffenen Kunden wurden angeschrieben. Zur Feststellung welche Teilnehmer betroffen sind, sehen Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware nach
Wo kann ich den Teilnehmerschlüssel in der Software sehen bzw. wie kann die Änderung vorgenommen werden?
Anleitung Teilnehmerschlüsseländerung (Proficash)
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Bitte wenden Sie sich zur Unterstützung bitte an den Softwarehersteller.