Im September trat die neue europäische Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 vollständig in Kraft.
Was bedeutet das für Sie?
Mit der vollständigen Einführung wird der Online-Zugriff auf Ihr Konto durch die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“ geschützt. Onlinezahlungen müssen nun grundsätzlich durch zwei unabhängige Merkmale aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz bestätigt werden.
- „Wissen“ = nur der Nutzer hat eine Kenntnis (z. B. PIN beim Login)
- „Besitz“ = nur der Nutzer führt es mit sich (z. B. TAN, Chipkarte)
- „Inhärenz“ = ist nur dem Nutzer körperlich eigen (z. B. Fingerabdruck)
Das bedeutet, dass Sie beim Login in das Online-Banking neben Benutzerkennung und PIN von Zeit zu Zeit auch zusätzlich eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben müssen.