Bereits im Jahr 2015 hat man sich in Paris auf einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Klimaschutz verständigt. Zentrale Ziele: Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C, im besten Fall 1,5°C, sowie die Herstellung der Treibhausgasneutralität ab dem Jahr 2050.
Diese Ziele erfordern einen umfassenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft und sind bei den Unternehmen mit umfangreichen Investitionen in Prozesse und Produkte verbunden. So werden alle Sektoren von einer auf das 1,5-Grad-Limit ausgerichteten Klimapolitik betroffen sein und dadurch in den kommenden Jahren sehr grundlegende Veränderungen erfahren. Damit werden die mit dem Klimawandel und seiner Vermeidung verbundenen Risiken unmittelbar auch für die Finanzierungen und Kapitalanlagen relevant.