Alles Wichtige zur neuen E-Mail-Benachrichtigung im Überblick
Bisher konnten Sie freiwillig festlegen, ob Sie Benachrichtigungen über neue Dokumente und Nachrichten im ePostfach per Push oder E-Mail erhalten möchten. Um die Kommunikation über das ePostfach rechtssicher und zuverlässig zu gestalten, werden Sie künftig ausschließlich per E-Mail über neue Dokumente und Nachrichten in Ihrem ePostfach informiert.
Im Zuge der Umstellung werden bestehende Benachrichtigungsservices, die bislang den Kanal Push-Benachrichtigung nutzen, automatisch auf E-Mail umgestellt. Falls Sie das ePostfach nutzen, aber bisher keinen Benachrichtigungsservice eingerichtet haben, erfolgt eine automatische Aktivierung mit der bei uns gespeicherten E-Mail-Adresse. Eine entsprechende Information erhalten Sie ebenfalls per E-Mail. Sollte eine Umstellung auf E-Mail nicht möglich sein – etwa, weil keine gültige oder syntaktisch falsche E-Mail-Adresse vorliegt – wird der entsprechende Benachrichtigungsservice eingestellt. Auch in diesem Fall erfolgt eine Benachrichtigung per Push-Benachrichtigung.
So verwalten Sie Ihre Benachrichtigungen im Online-Banking
Im EB-Online-Banking – sowohl über den Browser als auch in der App – können Sie Ihre Benachrichtigungseinstellungen im ePostfach über das Drei-Punkte-Menü einsehen und anpassen.
- E-Mail-Adresse hinterlegen: Falls noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, können Sie diese dort ergänzen. Für jeden Benachrichtigungsservice kann bei Bedarf eine individuelle E-Mail-Adresse angegeben werden.
- Verwaltung bestehender Einstellungen: Änderungen der E-Mail-Adresse(n) sind jederzeit möglich.
- Wichtig: Nur freiwillige Benachrichtigungen können gelöscht werden. Die verpflichtenden E-Mail-Benachrichtigungen bleiben aktiv, um die rechtssichere Kommunikation sicherzustellen.