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Sicher informiert: Verpflichtender E-Mail-Benachrichtigungsservice bei neuen Dokumenten im ePostfach

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Alles Wichtige zur neuen E-Mail-Benachrichtigung im Überblick

Bisher konnten Sie freiwillig festlegen, ob Sie Benachrichtigungen über neue Dokumente und Nachrichten im ePostfach per Push oder E-Mail erhalten möchten. Um die Kommunikation über das ePostfach rechtssicher und zuverlässig zu gestalten, werden Sie künftig ausschließlich per E-Mail über neue Dokumente und Nachrichten in Ihrem ePostfach informiert.

Im Zuge der Umstellung werden bestehende Benachrichtigungsservices, die bislang den Kanal Push-Benachrichtigung nutzen, automatisch auf E-Mail umgestellt. Falls Sie das ePostfach nutzen, aber bisher keinen Benachrichtigungsservice eingerichtet haben, erfolgt eine automatische Aktivierung mit der bei uns gespeicherten E-Mail-Adresse. Eine entsprechende Information erhalten Sie ebenfalls per E-Mail. Sollte eine Umstellung auf E-Mail nicht möglich sein – etwa, weil keine gültige oder syntaktisch falsche E-Mail-Adresse vorliegt – wird der entsprechende Benachrichtigungsservice eingestellt. Auch in diesem Fall erfolgt eine Benachrichtigung per Push-Benachrichtigung.

Icon: Briefumschlag

So verwalten Sie Ihre Benachrichtigungen im Online-Banking

Im EB-Online-Banking – sowohl über den Browser als auch in der App – können Sie Ihre Benachrichtigungseinstellungen im ePostfach über das Drei-Punkte-Menü einsehen und anpassen.

  • E-Mail-Adresse hinterlegen: Falls noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, können Sie diese dort ergänzen. Für jeden Benachrichtigungsservice kann bei Bedarf eine individuelle E-Mail-Adresse angegeben werden.
  • Verwaltung bestehender Einstellungen: Änderungen der E-Mail-Adresse(n) sind jederzeit möglich.
  • Wichtig: Nur freiwillige Benachrichtigungen können gelöscht werden. Die verpflichtenden E-Mail-Benachrichtigungen bleiben aktiv, um die rechtssichere Kommunikation sicherzustellen.

Die Neuerungen treten ab dem 16.07.2025 in Kraft.

FAQ - Fragen und Antworten zu dem zukünftigen Benachrichtigungsservice

Warum wird der Benachrichtigungsservice via E-Mail verpflichtend?

Die rechtlichen Anforderungen an der digitalen Kommunikation nehmen kontinuierlich zu. Inzwischen mehren sich in der Rechtsprechung und der juristischen Literatur die Stimmen, die fordern, dass Nutzer:innen des elektronischen Postfachs aktiv per E-Mail über den Eingang neuer Dokumente und Nachrichteninformiert werden. Wir orientieren uns an dieser Entwicklung.

Warum erfolgen die Benachrichtigungen ausschließlich per E-Mail?

Die Wahl der E-Mail-Benachrichtigung als sicherer Kanal folgt der Empfehlung des Fachrats für Bankrecht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Dabei stellt die E-Mail eine rechtssichere und verlässliche Form der Kommunikation dar.

Wie häufig erhalte ich E-Mail-Benachrichtigungen, wenn ich ein ePostfach besitze?

Bei Eingang neuer Dokumente und Nachrichten erhalten Sie eine E-Mail. Sollten mehrere Inhalte an einem Tag eingehen, erhalten Sie eine zusammengefasste Benachrichtigung per E-Mail.

Was passiert, wenn ich nicht an der verpflichtenden E-Mail-Benachrichtigung teilnehmen möchte?

Die E-Mail-Benachrichtigung ist Voraussetzung für die Nutzung des ePostfachs. Wenn Sie diesen Service nicht wünschen, können wir Ihnen das ePostfach leider nicht weiter anbieten. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie sämtliche Dokumente vor Inkrafttreten der Änderungen herunterladen und sichern. Anschließend können Sie das ePostfach kündigen.