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EBICS-Änderungen 2025:
Alles Wichtige auf einen Blick

Ab dem 9. Oktober 2025 treten im Rahmen der EU-Verordnung zu Instant Payments neue Anforderungen für den SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft. Diese betreffen insbesondere EBICS- Kunden und erfordern Anpassungen in Software, Prozessen und Zahlungsabläufen.

Umsetzung der Instant Payments Regulierung:

Ziel der Verordnung ist es, die Nutzung von Echtzeitüberweisungen zu fördern und gleichzeitig durch eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VOP) die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Die VOP-Prüfung verlangt, dass bei SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen der Name des Zahlungsempfängers mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten abgeglichen wird. Dabei können vier Prüfergebnisse zurückgegeben werden:

  • Match – vollständige Übereinstimmung
  • Close Match – geringe Abweichung
  • No Match – keine Übereinstimmung
  • Check cannot be performed – Prüfung nicht möglich

Diese Prüfung muss vor der Autorisierung des Auftrags erfolgen.

Technisch wird die VOP-Prüfung über neue Geschäftsvorfälle im EBICS-Verfahren abgebildet. Die Ergebnisse der VOP-Prüfung werden in der VEU-Verwaltung (verteilte elektronische Unterschrift)  angezeigt und zusätzlich in einem pain.002-basierten VOP-Statusreport bereitgestellt. Dieser enthält aggregierte und transaktionsspezifische Informationen, die auch zur automatisierten Weiterverarbeitung genutzt werden können.

Zusammenfassend bedeutet die Umsetzung der IP-Regulierung für Firmenkunden im EBICS-Verfahren eine stärkere Einbindung in den Freigabeprozess, neue technische Anforderungen und die Notwendigkeit, sich mit den VOP-Ergebnissen aktiv auseinanderzusetzen. Gleichzeitig bietet das Verfahren durch das Opt-Out-Modell weiterhin Flexibilität für Unternehmen mit etablierten Zahlungsprozessen.


Firmenkundeninformation zur VOP:

Im EBICS-Verfahren bedeutet das für Institutionen, dass sie künftig bei der Einreichung von Zahlungsdateien zwischen zwei Optionen wählen können: Opt-In (mit VOP-Prüfung) oder Opt-Out (ohne VOP-Prüfung). Die VOP-Prüfung ist verpflichtend, wenn eine Datei nur eine Transaktion enthält – in diesem Fall ist Opt-Out nicht zulässig. Bei Sammelaufträgen mit mehreren Zahlungen kann auf die Prüfung verzichtet werden, wobei der Zahler dann selbst für die Richtigkeit der Empfängerdaten verantwortlich ist.

Wird eine Datei mit Opt-In eingereicht, erfolgt die VOP-Prüfung durch die Bank des Zahlers. Das Ergebnis wird in einem sogenannten VOP Status Report (im Format pain.002) bereitgestellt. Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann die Datei über die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) autorisiert oder storniert werden. Die Entscheidung über die Autorisierung und Ausführung der Zahlung liegt unabhängig vom Ergebnis der VOP-Prüfung beim Zahler. Die VEU wird dafür um neue Funktionen erweitert, etwa die Anzeige der Anzahl der Transaktionen je VOP-Status (z. B. Match, Close Match, No Match). Bei einem „Close Match“ wird zusätzlich der bei der Empfängerbank hinterlegte Name angezeigt. Für Firmenkunden bedeutet dies, dass sie ihre Zahlungssoftware rechtzeitig aktualisieren und interne Prozesse anpassen müssen – insbesondere im Hinblick auf die

Nutzung der VEU, die Handhabung von Rückweisungen und die mögliche Notwendigkeit, Zahlungsdateien nachträglich zu korrigieren und erneut einzureichen.


EBICS-Änderungen 2025: Neue Auftragsarten im Überblick

Ab dem Jahr 2025 treten im Rahmen der Empfängerüberprüfung (VOP) wichtige Änderungen bei den EBICS-Auftragsarten in Kraft. Diese Anpassungen betreffen insbesondere SEPA-Zahlungen und Echtzeitüberweisungen. Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, haben wir die relevanten Auftragsarten und Formate übersichtlich für Sie zusammengestellt:

Verwendungszweck

Format

Ohne Empfängerüberprüfung

Mit Empfängerüberprüfung (VOP)

SEPA-Überweisungen im Format

SCT

CCT

CTV

SEPA-Überweisungen (XML-Container)

SCT

CCC

CTV

SEPA-Echtzeitüberweisungen

SCT Inst

CIP

CIV

Rückmeldungen zur Empfängerüberprüfung

Status Reports

VPZ

EBICS – Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick

Für ein besseres Verständnis rund um den EBICS-Standard empfehlen wir die offizielle Webseite www.ebics.de. Besonders hilfreich sind folgende Dokumente und Bereiche:

  • Anlage 3 Datenformate Version 3.9 (Menüpfad: Datenformate)
  • Firmenkundeninformation zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) (Menüpfad: EBICS-Standard/ Hinweise Hersteller & Kunden)
  • Umsetzung der Instant Payments Regulierung im EBICS-Verfahren (Menüpfad: EBICS-Standard/ Implementation-Guide)

Weitere Informationen & FAQ

Wir stellen Ihnen regelmäßig aktualisierte Informationen und Antworten auf häufige Fragen zur Verfügung – bleiben Sie informiert!

Weitere Informationen & FAQ

Für die Einreichung von Aufträgen zur Empfängerüberprüfung sind neue EBICS-Auftragsarten vorgesehen. Müssen diese gesondert beauftragt werden?
  • Zunächst müssen Sie den geänderten Kundenbedingungen zustimmen. Weitere Informationen zum Vorgehen folgen.

Wie lange steht die in der Empfängerüberprüfung geprüfte Datei in der VEU zur Autorisierung oder Stornierung bereit?
  • Die auf Unterschriften wartende Datei steht mehrere Kalendertage in der VEU bereit. Danach wird die Datei gelöscht und muss neu eingereicht werden. Zu beachten ist hier, dass sich das Ergebnis der Empfängerüberprüfung auf das Datum bezieht, an dem die Datei zur Empfängerüberprüfung eingereicht wurde.

Wie lange dauert es, bis Sie einen zur Empfängerüberprüfung eingereichten Auftrag zur Freigabe oder Stornierung in der VEU angezeigt bekommen?
  • Dies hängt von der Größe des Sammlers, also der Anzahl der Transaktionen, ab. Da jede einzelne Zahlung geprüft und verarbeitet werden muss und es noch keine echten Erfahrungswerte gibt, kann dies im Moment noch schwer beantwortet werden. Wir empfehlen in jedem Fall gerade in der Anfangszeit ausreichend Puffer einzuplanen und die Dateien nicht erst kurz vor Cut-Off Zeiten zur Empfängerüberprüfung einreichen.

Was müssen Sie tun, wenn eine Sammeldatei mit nahezu Übereinstimmung- oder keine Übereinstimmung-Ergebnissen aus der Empfängerüberprüfung nicht in Gänze freigeben werden soll?
  • Eine Teilausführung, bspw. nur der vollständigen Übereinstimmungen, ist nicht vorgesehen. In diesem Fall bleibt also nur die Möglichkeit, den kompletten Auftrag nach der Empfängerüberprüfung nicht zu autorisieren und anschließend nur die Einzeltransaktionen mit vollständiger Übereinstimmung (sog match) neu einzureichen. Die übrigen Überweisungsaufträge sollten kundenseitig geprüft und mit korrigierten Empfängerangaben neu eingereicht werden.  Hier sind auf Kundenseite mögliche interne Vorgaben zu beachten: Wer entscheidet bei “nahezu Übereinstimmung“ oder “keine Übereinstimmung“ über die Ablehnung oder Freigabe? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus in Ihren ERP- oder Buchhaltungssystemen?