Firmenkundeninformation zur VOP:
Im EBICS-Verfahren bedeutet das für Institutionen, dass sie künftig bei der Einreichung von Zahlungsdateien zwischen zwei Optionen wählen können: Opt-In (mit VOP-Prüfung) oder Opt-Out (ohne VOP-Prüfung). Die VOP-Prüfung ist verpflichtend, wenn eine Datei nur eine Transaktion enthält – in diesem Fall ist Opt-Out nicht zulässig. Bei Sammelaufträgen mit mehreren Zahlungen kann auf die Prüfung verzichtet werden, wobei der Zahler dann selbst für die Richtigkeit der Empfängerdaten verantwortlich ist.
Wird eine Datei mit Opt-In eingereicht, erfolgt die VOP-Prüfung durch die Bank des Zahlers. Das Ergebnis wird in einem sogenannten VOP Status Report (im Format pain.002) bereitgestellt. Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann die Datei über die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) autorisiert oder storniert werden. Die Entscheidung über die Autorisierung und Ausführung der Zahlung liegt unabhängig vom Ergebnis der VOP-Prüfung beim Zahler. Die VEU wird dafür um neue Funktionen erweitert, etwa die Anzeige der Anzahl der Transaktionen je VOP-Status (z. B. Match, Close Match, No Match). Bei einem „Close Match“ wird zusätzlich der bei der Empfängerbank hinterlegte Name angezeigt. Für Firmenkunden bedeutet dies, dass sie ihre Zahlungssoftware rechtzeitig aktualisieren und interne Prozesse anpassen müssen – insbesondere im Hinblick auf die
Nutzung der VEU, die Handhabung von Rückweisungen und die mögliche Notwendigkeit, Zahlungsdateien nachträglich zu korrigieren und erneut einzureichen.