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Hände einer Frau tippen auf einem Laptop, in einer Hand hält sie ein Smartphone

Schnell, sicher, jederzeit: Echtzeitüberweisungen sind ab Oktober fester Bestandteil unseres Zahlungsangebots

Geld rund um die Uhr in Sekunden überweisen und empfangen? Ab Oktober wird das Realität: Dann müssen alle Banken in der Eurozone Echtzeitüberweisungen anbieten. Ziel ist es, den Geldtransfers schneller und effizienter zu gestalten.

Was bedeutet das für Sie?

  • Geld in Sekunden: Überweisungen innerhalb der EU werden künftig rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen – in wenigen Sekunden beim Empfänger gutgeschrieben.
  • Mehr Sicherheit: Vor jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob der Name des Empfängers zum angegebenen Konto passt (sogenannte „Verification of Payee“, kurz: VoP). Diese Maßnahme dient der Betrugsprävention im Zahlungsverkehr, insbesondere bei Überweisungen. Das Ergebnis der Prüfung wird in drei Stufen zurückgemeldet:
    • „Match“ – Name und IBAN stimmen überein
    • „Close Match“ – leichte Abweichung
    • „No Match“ – keine Übereinstimmung
Die Entscheidung über die Autorisierung und Ausführung der Zahlung liegt unabhängig vom Ergebnis der VOP-Prüfung beim Zahler.
 
  • Keine Zusatzkosten: Echtzeitüberweisungen werden nicht teurer sein als herkömmliche SEPA-Überweisungen.
  • Ohne Limit: Wegfall der Überweisungsgrenze von 100.000€ pro Einzelauftrag

Erklärvideo des European Payments Council (EPC) zum Thema VOP


Was tun wir für Sie?

Um diese Anforderungen umzusetzen, investieren wir in moderne Technologien und neue Lizenzen. Gleichzeitig nutzen wir die Gelegenheit, um unser Angebot für Sie zu verbessern:

  • Neue Funktionen im Onlinebanking, z. B. sofortige Zahlungsbestätigungen.
  • Schnellere Prozesse für Rücküberweisungen und Zahlungseingänge.
  • Mehr Komfort bei Zahlungen im Alltag – ob beim Online-Shopping oder unter Freunden.

Was müssen Sie tun?

Damit Sie die entstehenden Vorteile dieser Änderungen für sich nutzen und Ihren Zahlungsverkehr wie gewohnt ausführen können, ist Ihr aktives Mitwirken erforderlich.

Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung zu unseren angepassten Bedingungen bis zum 30. September 2025. Bitte unterschreiben Sie die Zustimmungserklärung rechtsverbindlich, die wir Ihnen postalisch ab dem 09. Juli 2025 zukommen lassen.

Ansonsten ändert sich für Sie zunächst nichts – Ihre bestehenden Konten und Zugänge bleiben erhalten. Wir informieren Sie rechtzeitig über neue Funktionen und stellen Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung.

Nichtsdestotrotz können Sie erste Vorbereitungen für die anstehenden Änderungen treffen:

  1. Korrekte Schreibweise des Namens sicherstellen: Für den Namensabgleich greift die VoP-Prüfung auf die Daten des Zahlungsempfängerinstitut zu. Stellen Sie daher sicher, dass auf allen externen Dokumenten (z. B. Rechnungen, Spendenaufrufen) Ihr Name korrekt und vollständig angegeben ist. So vermeiden Sie unnötige „No Match“-Meldungen bei ihren Kunden oder Spendern. In der Regel ist bei Ihrer Bank Ihr vollständiger Name hinterlegt – entweder Ihr bürgerlicher Name als Privatperson oder der offizielle juristische Name. 

  2. Namen der Zahlungsempfänger überprüfen: Wenn Sie häufig Überweisungen tätigen, lohnt es sich, gespeicherte Empfängerdaten zu prüfen und ggf. zu aktualisieren auf den vollständigen bürgerlichen bzw. juristischen Namen. Vor allem empfiehlt es sich auch die Buchhaltungssoftware dahingehend zu überprüfen.

  3. Zahlungsverkehrslösungen prüfen: Stelle Sie sicher, dass Ihre Zahlungsverkehrs-, aber auch Buchhaltungs- oder ERP-Software Instant Payments unterstützt. Für die Lösungen der Evangelischen Bank eG werden die Umsetzungsarbeiten bis zum Oktober 2025 abgeschlossen sein.

  4. Wachsam bleiben: In Phasen technischer Umstellungen nutzen Betrüger gerne die Verunsicherung aus. Informieren Sie sich über Phishing-Mails oder betrügerische Anrufe.

Besonderheiten für den Massenzahlungsverkehr (EBICS)

Auch für den Zahlungsverkehr über EBICS ergeben sich wichtige Neuerungen.  Die VoP-Prüfung muss auch bei EBICS-Zahlungen integriert werden – insbesondere bei der Nutzung der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU). Das Ergebnis dieser Prüfung muss dem Nutzer klar und nachvollziehbar angezeigt werden, bevor er die Zahlung beauftragt.

Nicht zuletzt erfordert die Umsetzung von Instant Payments im EBICS-Kontext auch technische Anpassungen. Neue SEPA-Formatversionen müssen unterstützt werden, um die regulatorischen und funktionalen Anforderungen vollständig abzubilden.

Im Rahmen der Echtzeitüberweisungen gilt es zu beachten, dass EBICS ein sequenzielles Verfahren darstellt.


Weitere Informationen & FAQ

Was kostet die Nutzung des Service Empfängerüberprüfung?
  • Die Empfängerüberprüfung ist gemäß den Vorgaben der Regulierung ein entgeltfreier Service.

Hat bei der Empfängerüberprüfung auch die Groß- und Kleinschreibung einen Einfluss auf das Ergebnis des Abgleichs?
  • Nein, bei der Empfängerüberprüfung wird nicht zwischen Groß- oder Kleinschreibung unterschieden.

Kann eine Zahlung abgewiesen werden, obwohl die Empfängerüberprüfung eine Übereinstimmung ergeben hat?
  • Ja, die Empfängerüberprüfung ist ein der Ausführung des Kundenauftrags vorgelagerter Prozess. Bisherige Gründe, die zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, gelten weiterhin.

Werden Überweisungen möglich sein, auch wenn der Empfängername nicht übereinstimmt, oder weist die Bank solche Überweisungen ab?
  • Die EU-Verordnung sieht vor, dass die Zahlungsdienstleister sicherstellen, dass die Erbringung der Empfängerüberprüfung den Zahler nicht daran hindern, die betreffende Überweisung zu autorisieren. Die Bank weist keine Zahlung auf Basis des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung ab, sondern der Zahler trifft selbst die Entscheidung, ob er die Zahlung autorisiert oder nicht.

Werden die Änderungen auch den Lastschriftverkehr betreffen?
  • Nein, der Lastschriftverkehr bleibt von den Änderungen grundsätzlich unberührt.

Fallen Euro-Eilüberweisungen auch unter die Vorgaben der Regulierung, insbesondere unter die der Empfängerüberprüfung?
  • Nein, aktuell unterliegen Euro-Eilüberweisungen und auch Auslandszahlungen nicht der o.g. Regulierung und damit auch nicht den Vorgaben der Empfängerüberprüfung. Hier bleiben die Einreichungs- und Freigabeprozesse also unverändert.

Werden terminierte SEPA-Überweisungen auch geprüft?
  • Die Aufträge werden bei der Einreichung mit Nutzung der Empfängerüberprüfung sofort geprüft, aber am Tag der angegebenen Terminausführung erfolgt keine erneute Empfängerüberprüfung. 

Wie lauten die neuen Bedingungen zur Datenfernübertragung ab dem 01.10.2025?
Wie lauten die neuen Sonderbedingungen für das Online-Banking ab dem 01.10.2025?
Wie lauten die neuen Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr ab dem 01.10.2025?