Was müssen Sie tun?
Damit Sie die entstehenden Vorteile dieser Änderungen für sich nutzen und Ihren Zahlungsverkehr wie gewohnt ausführen können, ist Ihr aktives Mitwirken erforderlich.
Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung zu unseren angepassten Bedingungen bis zum 30. September 2025. Bitte unterschreiben Sie die Zustimmungserklärung rechtsverbindlich, die wir Ihnen postalisch ab dem 09. Juli 2025 zukommen lassen.
Ansonsten ändert sich für Sie zunächst nichts – Ihre bestehenden Konten und Zugänge bleiben erhalten. Wir informieren Sie rechtzeitig über neue Funktionen und stellen Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung.
Nichtsdestotrotz können Sie erste Vorbereitungen für die anstehenden Änderungen treffen:
- Korrekte Schreibweise des Namens sicherstellen: Für den Namensabgleich greift die VoP-Prüfung auf die Daten des Zahlungsempfängerinstitut zu. Stellen Sie daher sicher, dass auf allen externen Dokumenten (z. B. Rechnungen, Spendenaufrufen) Ihr Name korrekt und vollständig angegeben ist. So vermeiden Sie unnötige „No Match“-Meldungen bei ihren Kunden oder Spendern. In der Regel ist bei Ihrer Bank Ihr vollständiger Name hinterlegt – entweder Ihr bürgerlicher Name als Privatperson oder der offizielle juristische Name.
- Namen der Zahlungsempfänger überprüfen: Wenn Sie häufig Überweisungen tätigen, lohnt es sich, gespeicherte Empfängerdaten zu prüfen und ggf. zu aktualisieren auf den vollständigen bürgerlichen bzw. juristischen Namen. Vor allem empfiehlt es sich auch die Buchhaltungssoftware dahingehend zu überprüfen.
- Zahlungsverkehrslösungen prüfen: Stelle Sie sicher, dass Ihre Zahlungsverkehrs-, aber auch Buchhaltungs- oder ERP-Software Instant Payments unterstützt. Für die Lösungen der Evangelischen Bank eG werden die Umsetzungsarbeiten bis zum Oktober 2025 abgeschlossen sein.
- Wachsam bleiben: In Phasen technischer Umstellungen nutzen Betrüger gerne die Verunsicherung aus. Informieren Sie sich über Phishing-Mails oder betrügerische Anrufe.