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Offener Brief an den Bundesfinanzminister

16. September 2025

Ärzt:innen geben sich gemeinschaftlich die Hände

Am 12. September 2025 haben im Deutschen Bundestag die Beratungen über den Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen begonnen. Die EB drängt darauf, die Gesundheits- und Sozialwirtschaft in die Förderlogik des Sondervermögens einzubeziehen und dabei die Mittelvergabe an realen Bedarfen zu orientieren – ohne Unterscheidung nach kommunaler, freigemeinnütziger und konfessioneller Trägerschaft.

Für viele Beobachter:innen wirkt das, was in diesen Wochen und Monaten im Deutschen Bundestag über das sogenannte Sondervermögen Infrastruktur beraten wird, wie ein nüchterner Gesetzgebungsprozess. Die Wahrheit ist jedoch: Im Kern geht es um eine Richtungsentscheidung, die weit über die Frage hinausgeht, ob künftig mehr Straßen saniert, Schienen modernisiert oder digitale Netze schneller ausgebaut werden. Es geht um das Fundament, auf dem unsere Gesellschaft in Zukunft stehen soll.

Thomas Katzenmayer, Vorsitzender des Vorstands der EB, hat dazu Anfang September einen Offenen Brief an den Bundesfinanzminister gerichtet. Darin hat er betont: „Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, soziale Träger – sie sind das Rückgrat einer funktionierenden Gesellschaft. Sie gewährleisten Resilienz in Krisenzeiten, sichern Daseinsvorsorge und ermöglichen Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger. Ohne sie wäre die oft beschworene ‚gesellschaftliche Infrastruktur‘ nur ein leeres Versprechen.“

Gefährliche Schieflage

Gerade hier aber zeige sich eine gefährliche Schieflage: Viele Einrichtungen arbeiten bereits seit Jahren an der Belastungsgrenze. Die Nachfrage nach Pflegeplätzen wächst, weil unsere Gesellschaft altert. Die medizinische Versorgung wird komplexer, weil wir immer mehr chronische und psychische Erkrankungen erleben. Soziale Träger stemmen eine immer größere Last, weil auch Einsamkeit und Armut zunehmen. Gleichzeitig bröckeln Gebäude, die technische Ausstattung ist veraltet, Modernisierungen bleiben aus. Schon heute werden Betten gesperrt, Wartelisten werden länger und Angebote eingeschränkt. „Diese Entwicklung gefährdet nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates“, schreibt Katzenmayer an den Minister.

Der EB-Vorstandsvorsitzende fordert vor diesem Hintergrund, dass die aktuelle Debatte über das geplante Sondervermögen anders geführt wird. „Richtig wäre es, die Gesundheits- und Sozialwirtschaft in die Förderlogik des Sondervermögens einzubeziehen und die Verteilung dabei konsequent an den realen Bedarfen auszurichten – unabhängig davon, ob die Einrichtung kommunal, freigemeinnützig oder konfessionell getragen wird.“ Entscheidend müsse sein, wo der Bedarf am größten ist: „Wer die finanziellen Mittel lediglich nach formalen Zuständigkeiten verteilt, riskiert, dass ausgerechnet die Schwächsten leer ausgehen“, so Katzenmayer.

Signal der Weitsicht erforderlich

In den weiteren Beratungen des Deutschen Bundestages haben der Bundesfinanzminister und die Abgeordneten nun die Chance, ein Signal der Weitsicht zu setzen: Wer heute in die Gesundheits- und Sozialwirtschaft investiert, sorgt nicht nur für moderne Gebäude, digitale Systeme und sichere Arbeitsplätze. Er legt auch den Grundstein für eine Gesellschaft, die den Herausforderungen des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und künftiger Krisen gewachsen ist.

Hier geht es zum vollständigen Offenen Brief.