Was DORA für digitale Finanzprozesse in der Sozialwirtschaft bedeutet
26.06.2025
Seit Januar 2025 gilt die EU-Verordnung DORA und bringt neue Anforderungen für Banken und Finanzdienstleister. Auch Organisationen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sind betroffen – indirekt, aber spürbar. Welche Chancen ergeben sich daraus und welche Stellschrauben sollten intern geprüft werden?
Ein starkes Fundament für digitale Sicherheit
Zahlungsverkehr, Online-Banking und Cloud-basierte Anwendungen: Der Finanzsektor ist heute stärker digitalisiert als je zuvor. Gleichzeitig steigen die Risiken – etwa aufgrund von Cyberangriffen, technischen Abhängigkeiten oder neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz. Um das Finanzsystem vor diesem Hintergrund widerstandsfähiger zu machen, hat die Europäische Union die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) geschaffen. Ziel dieses europaweit einheitlichen Regulierungsrahmens ist es nicht, bestehende Standards infrage zu stellen, sondern diese im Hinblick auf neue Herausforderungen weiterzuentwickeln: Mit klaren Vorgaben, abgestimmten Prüfmechanismen und mehr Transparenz.
Finanzunternehmen sollen mit DORA in die Lage versetzt werden, IT-Störungen oder Angriffe noch schneller zu erkennen, professionell zu steuern und ihre Leistungen auch im Ernstfall zuverlässig bereitzustellen. Davon profitiert auch die Gesundheits- und Sozialwirtschaf – gerade dort, wo stabile Finanzprozesse eine zentrale Rolle spielen.
Was ist DORA – und warum wurde sie eingeführt?
DORA steht für Digital Operational Resilience Act und wurde von der Europäischen Union beschlossen, um einheitliche Anforderungen an die digitale Widerstandsfähigkeit von Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleistern und weiteren Finanzakteuren zu schaffen.
Konkret schreibt die Verordnung vor, wie Risiken durch IT-Störungen oder externe Angriffe erkannt, gemeldet und bewältigt werden müssen. Dazu zählen unter anderem:
Regelmäßige Tests zur Überprüfung der Systeme,
klare Vorgaben für die Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern sowie
strukturierte Meldeverfahren bei schwerwiegenden Vorfällen.
Seit dem 17. Januar 2025 ist DORA verpflichtend anzuwenden. Die Übergangsphase ist damit abgeschlossen.
Welche Veränderungen ergeben sich durch DORA?
Die Umsetzung der Verordnung stärkt die Stabilität digitaler Finanzprozesse und trägt dazu bei, das Vertrauen in technische Abläufe weiter zu festigen. Auch Organisationen, die selbst nicht unter DORA fallen, profitieren mittelbar von den neuen Anforderungen:
Stabilität
Finanzdienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Systeme auch in Ausnahmesituationen funktionsfähig bleiben. Dazu zählen technische Redundanzen, strukturierte Notfallpläne und regelmäßige Belastungstests.
Bessere Kommunikation im Ernstfall
Im Fall eines schwerwiegenden Vorfalls sind Finanzdienstleister verpflichtet, betroffene Kundengruppen zeitnah zu informieren. So können Abläufe angepasst und potenzielle Folgeschäden reduziert werden.
Einheitliche Sicherheitsstandards entlang der Kette
Auch externe IT-Partner wie etwa Cloud-Anbieter oder Rechenzentren müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen. Das verbessert die Sicherheit in der gesamten digitalen Dienstleistungskette.
Relevanz für Einrichtungen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Auch wenn Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft nicht selbst unter die DORA-Verordnung fallen, sind sie vielfach mit ihr verbunden: etwa über Online-Banking, zentrale Buchhaltungssysteme oder Cloud-basierte Finanzsoftware. Die Umsetzung von DORA durch die Banken schafft Sicherheit, die im Alltag direkt spürbar wird. Gleichzeitig eröffnet die neue Verordnung die Möglichkeit, interne Abläufe kritisch zu reflektieren und gezielt weiterzuentwickeln, insbesondere dort, wo digitale Schnittstellen zu Finanzdienstleistungen bestehen.
Praktische Anknüpfungspunkte in der Organisation
Prozesslandkarte überarbeiten: Welche Abläufe hängen unmittelbar an Bankdienstleistungen (z. B. Lohn- und Gehaltsaufträge, Spendeneingänge, Zuwendungsabrechnungen)? Eine einfache Übersicht hilft, Risiken sichtbar zu machen und Prioritäten zu setzen.
Verfügbarkeiten prüfen: In kritischen Bereichen (z. B. Monatsabschlüsse, Fördermittelverwaltung, Zahlungsläufe) können Notfallpuffer, alternative Abläufe oder digitale Zweitlösungen (z. B. beim Ausfall des Buchhaltungssystems temporär auf Excel-Vorlage, ein Notfallgerät mit Zugang zu den wichtigsten Systemen) überlegt werden. Nicht aus Misstrauen, sondern als Teil guter Vorsorge.
Informationsfluss stärken: Klar definierte interne Meldewege bei technischen Problemen oder Rückfragen erhöhen die Reaktionsgeschwindigkeit und entlasten Fachabteilungen.
Sicherheitskultur fördern: Regelmäßige Schulungen zum sicheren Umgang mit Passwörtern, E-Mails oder Cloud-Diensten tragen zur Gesamtresilienz bei, auch über den Bereich Finanzen hinaus.
Partnerkommunikation nutzen: Der Austausch mit Banken und Dienstleistern kann gezielt genutzt werden, um aktuelle Sicherheitsstandards zu verstehen und vertragliche Vereinbarungen bei Bedarf zu präzisieren.
Insgesamt stärkt trägt die DORA-Verordnung dazu bei, das digitale Fundament in der Organisation zu stärken: Einrichtungen können diesen Rahmen nutzen, um ihre eigenen digitalen Abläufe gezielt zu reflektieren und weiterzuentwickeln, wo es sinnvoll und möglich ist. Eine bewusste Auseinandersetzung mit digitalen Finanzprozessen wirkt auf die digitale Stabilität in der gesamten Branche – von kleinen Einrichtungen bis hin zu großen Trägerorganisationen.
Rolle der Evangelischen Bank
Die Evangelische Bank setzt die Anforderungen der DORA-Verordnung konsequent um. Bereits in der Vergangenheit wurden zahlreiche Maßnahmen etabliert, die nun im Rahmen von DORA weiterentwickelt wurden, etwa im Bereich Informationssicherheit, Notfallmanagement und IT-Risikoüberwachung.
Die Zusammenarbeit mit spezialisierten, zertifizierten IT-Dienstleistern schafft zusätzliche Sicherheit. Technische Prüfprozesse, regelmäßige Tests und transparente Meldewege sorgen dafür, dass die digitale Stabilität auch unter anspruchsvollen Bedingungen gewährleistet bleibt.
Fazit: Mehr Sicherheit für digitale Prozesse
Mit DORA wurde ein verbindlicher EU-Rahmen für die digitale Resilienz im Finanzsystem geschaffen. Für Organisationen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft bedeutet das: mehr Sicherheit in digitalen Abläufen, mehr Transparenz bei IT-Vorfällen und ein klareres Verständnis für Zusammenhänge in der digitalen Dienstleistungskette.
Ein bewusster Umgang mit diesen Entwicklungen hilft Prozesse abzusichern und Schnittstellen zur Finanzwelt stabil zu halten, ohne zusätzlichen Aufwand, aber mit einem Plus an Klarheit und Verlässlichkeit.