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Älterer bärtiger Mann mit Brille sitzt mit einer Tasse Kaffee auf der Couch und schaut auf sein Laptop

Die Auszahlung meiner Riester-Rente beginnt bald

Ihr Ruhestand rückt näher. Wir begleiten Sie bei den nächsten Schritten.

Sie haben viele Jahre für Ihre Altersvorsorge gespart. Nun steht der Übergang in die Auszahlphase bevor und damit die Frage, wie Sie Ihr angespartes Kapital später nutzen möchten.

Mit der Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge ergeben sich für viele Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer neue Möglichkeiten. Vielleicht haben Sie davon bereits in den Medien gehört. 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ihr Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz.
  • Ihre Beitragsgarantie sowie Ihre Zulagen und steuerlichen Vorteile bleiben erhalten.
  • Wenn Sie nichts unternehmen, erhalten Sie weiterhin die bisher vorgesehene lebenslange Rente.
  • Ab 2027 kann Ihnen eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für die Auszahlphase zur Verfügung stehen.

Mehr Wahlfreiheit für Ihre Auszahlphase

Bislang war gesetzlich vorgesehen, dass das angesparte Kapital zu Beginn der Auszahlphase in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt wird. Damit diese lebenslange Leistung finanziert werden kann, wird ein Teil des angesparten Vermögens für die Absicherung der lebenslangen Rentenzahlung verwendet.

Durch die Reform eröffnet sich künftig eine weitere Möglichkeit: ein befristeter Auszahlplan

Dabei erfolgt die Auszahlung des angesparten Vermögens spätestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Da bei dieser Variante keine lebenslange Rentenabsicherung finanziert werden muss, können die monatlichen Auszahlungen höher ausfallen. Wird der Auszahlungszeitraum nicht vollständig ausgeschöpft, kann verbleibendes Vermögen vererbbar sein.

Für wen ist die neue Wahlmöglichkeit relevant?

Diese neue Wahlmöglichkeit besteht gesetzlich nur, wenn Ihre Auszahlphase nach dem 31. Dezember 2026 beginnt.

Wenn Ihr Rentenbeginn ursprünglich früher starten soll und Sie sich dennoch für den neuen Auszahlplan interessieren, kann es möglich sein, den Beginn Ihrer Auszahlphase auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

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Treffen Sie Ihre Entscheidung in Ruhe und lassen Sie sich individuell beraten.

Welche Auszahlungsform am besten zu Ihnen passt, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise Ihre familiäre Situation, Ihre finanzielle Planung im Ruhestand und Ihre Wünsche bezüglich Flexibilität und Absicherung. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Entscheidung zu treffen.

zur Terminvereinbarung

FAQ

Muss ich jetzt aktiv werden?

Nein. Wenn Ihre Auszahlphase in den nächsten Jahren beginnt, besteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Wir informieren Sie rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Wenn Sie keine Änderungen vornehmen, erfolgt die Auszahlung wie bisher vorgesehen. Ihr angespartes Kapital wird in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt, die Ihnen regelmäßig bis an Ihr Lebensende ausgezahlt wird.

Welche neue Wahlmöglichkeit gibt es künftig?

Für Auszahlphasen, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen, sieht der Gesetzgeber zusätzlich zur lebenslangen Rente einen befristeten Auszahlplan vor. Damit können Sie künftig zwischen verschiedenen Auszahlungsformen wählen.

Was ist der Unterschied zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan?

Bei einer lebenslangen Rente erhalten Sie ein regelmäßiges Einkommen bis an Ihr Lebensende.

Beim Auszahlplan wird Ihr angespartes Vermögen über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt. Die monatlichen Auszahlungen können dabei höher ausfallen. Das vorhandene Kapital wird jedoch bis zum Ende des Auszahlungszeitraums aufgebraucht.

Mein Rentenbeginn liegt vor dem 1. Januar 2027. Kann ich trotzdem vom Auszahlplan profitieren?

Möglicherweise ja. Wenn Sie die neue Wahlmöglichkeit nutzen möchten, kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Beginn Ihrer Auszahlphase auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Dezember 2026 zu verschieben. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.


Rechtliche Hinweise

Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen zum Altersvorsorgevertrag. Nähere Informationen zum geplanten Vertragsverlauf, zur Chancen-Risiko-Klasse, zur möglichen Wertentwicklung bis zum Beginn der Auszahlphase sowie weitere Informationen zu Ihrem Altersvorsorgevertrag enthält das individuelle Produktinformationsblatt. Hinweise zu Chancen und Risiken der zugrunde liegenden Fonds entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den Basisinformationsblättern sowie den Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Dokumente können Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG oder auf www.union-investment.de/downloads erhalten. Sie bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf https://www.union-investment.de/beschwerde. Union Investment Management GmbH kann jederzeit beschließen, Vorkehrungen, die sie gegebenenfalls für den Vertrieb von Anteilen eines Fonds und/oder Anteilklassen eines Fonds in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat getroffen hat, wieder aufzuheben.

Die Inhalte dieses Marketingmaterials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Sie wurden von der Evangelischen Bank eG mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt sie keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.

Informationen zu den Fonds von Union Investment erhalten Sie bei der Evangelischen Bank, Ständeplatz 19, 34117 Kassel, oder direkt bei Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, unter www.union-investment.de oder 069 58998-6060. Dieses Dokument ist eine Marketingmitteilung.

Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 04.09.2026, soweit nicht anders angegeben.