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Eine junge Frau sitzt zu Hause am Schreibtisch und schaut auf ihren Laptop.

Ich habe bereits einen Riester-Vertrag

Gut vorgesorgt. Gut informiert.

Vielleicht haben Sie in den vergangenen Wochen von der geplanten Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge gehört. Die gute Nachricht: Ihr bestehender Vertrag bleibt geschützt. Gleichzeitig eröffnen sich neue Möglichkeiten für Sie. Dabei können Sie in Ruhe prüfen, welche Optionen zu Ihrem Leben und Ihren Plänen passen.

Das Wichtigste zuerst: Für Sie ändert sich jetzt nichts

  •  Ihre staatlichen Zulagen bleiben erhalten.
  • Die Garantie auf Ihre eingezahlten Beiträge und erhaltenen Zulagen bleibt bestehen.
  • Ihr Vertrag läuft unverändert weiter.
  • Sie müssen aktuell nichts unternehmen.

Die neue Gesetzgebung schafft zusätzliche Wahlmöglichkeiten, nimmt Ihnen aber keine bestehenden Rechte. Je nach persönlicher Situation profitieren Sie weiterhin von einer Grundzulage von bis zu 175 Euro und von Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind jährlich.

Was die Reform verändert

Bei der Altersvorsorge gibt es selten die eine Lösung, die für alle passt. Die neue Altersvorsorgeförderung soll Menschen künftig mehr Wahlfreiheit bieten. Bei der Auswahl spielen Einkommen, Familienstand, Kinderzulagen, steuerliche Aspekte und Ihre persönlichen Ziele eine wichtige Rolle. 

 

Riester-Rente (Bestandsvertrag)

Altersvorsorgedepot (ab 2027)

Fördersystematik

Einkommensabhängige Förderung mit maximaler Zulage i. H. v. 175 Euro bei Zahlung von 4 % des Vorjahresbrutto-einkommens

Beitragsabhängige Förderung – Grundzulage von 50 % je eingezahltem Euro bis 360 Euro sowie 25 % je weiterem Euro bis 1.800 Euro maximal 540 Euro Zulage

Förderung

Grundzulage von bis zu 175 Euro sowie Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr

Grundzulage von bis zu 540 Euro sowie Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr

Berufseinsteigerbonus

Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Eröffnung vor dem 25. Geburtstag

Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Eröffnung vor dem 25. Geburtstag

Beitragsgarantie

Garantierte Erhaltung der eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Beginn der Auszahlphase

Wahlmöglichkeit zwischen Produkten mit und ohne Garantie

Anlagechancen

Fondsgebundene Anlage innerhalb der Riester-Regelungen

Voraussichtlich größere Flexibilität bei der Kapitalanlage

Auszahlphase

Fondsauszahlplan bis zum 85. Geburtstag und anschließender lebenslanger Rente

Wahlfreiheit zwischen lebenslanger Rente und reinem Fondsauszahlplan bis zum 85. Geburtstag

Riester-Vertrag unverändert weiterführen

Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen. Die Förderung und die bisherigen Vertragsbedingungen gelten weiterhin. Sie müssen nichts unternehmen.

Riester-Vertrag weiterführen und neue Optionen nutzen

Sie können Ihren Riester-Vertrag behalten und gleichzeitig neue Möglichkeiten der Altersvorsorgereform nutzen. Dazu gehören zum Beispiel neue Auszahlungsoptionen.

Neues Altersvorsorgedepot abschließen

Sie schließen einen neuen Altersvorsorgevertrag ab und nutzen die neue staatliche Förderung. Dabei wählen Sie, ob Ihr Riester-Guthaben bestehen bleibt oder in das Altersvorsorgedepot übertragen wird.

Wir begleiten Sie bei Ihrer Entscheidung

Altersvorsorge ist Vertrauenssache. Uns ist wichtig, dass Sie die für Ihre Lebenssituation passende Lösung finden. Gemeinsam schauen wir auf Ihre bestehende Vorsorge, Ihre Fördermöglichkeiten und Ihre Wünsche für den Ruhestand.

Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne persönlich.

zur Terminvereinbarung

Warum sich langfristige Vorsorge auszahlt

Altersvorsorge ist kein Sprint. Sie ist ein Weg, den viele Menschen über Jahrzehnte gehen.
Wer regelmäßig spart, profitiert oft gleich mehrfach:

  • durch die eigenen Einzahlungen,
  • durch staatliche Förderung,
  • und durch die Chancen der Kapitalmärkte über einen langen Zeitraum.

Viele Menschen erleben gerade in turbulenten Börsenphasen, wie wertvoll Geduld und ein langfristiger Blick sein können.

FAQ

Wird die Riester-Förderung abgeschafft?

Nein. Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag bleibt die Förderung erhalten. Auch mit der Reform sind Ihre bisherigen Ansprüche geschützt. Sie können weiterhin von den bekannten staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen profitieren.

Neu ist: Ab 2027 sollen keine neuen Riester-Verträge nach der bisherigen Förderlogik mehr abgeschlossen werden. Stattdessen wird das Altersvorsorgedepot als neue Förderform eingeführt. Für Sie als Riester-Sparerin oder Riester-Sparer gilt jedoch: Ihr Vertrag bleibt bestehen und läuft unverändert weiter.

Kann ich in die neue Förderung wechseln und trotzdem meinen Vertrag behalten?

Sie können von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren, ohne zwingend Ihr Altersvorsorgeprodukt wechseln zu müssen. Ab 2027 werden Bestandskund:innen die Möglichkeit erhalten, die neue Förderstruktur des Altersvorsorgedepots zu nutzen. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise Ihrem Einkommen, Ihrer familiären Situation und den möglichen Zulagen.

Lohnt es sich noch, meinen Riester-Vertrag weiter zu besparen?

In vielen Fällen ja. Mit Ihrem Riester-Vertrag können Sie weiterhin von staatlichen Zulagen profitieren. Neben der Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr erhalten Familien zusätzlich Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.

Ob Ihr bestehender Riester-Vertrag oder die neue Förderstruktur künftig günstiger für Sie ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Entscheidung für Ihre Zukunft zu treffen.


Rechtliche Hinweise

Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen zum Altersvorsorgevertrag. Nähere Informationen zum geplanten Vertragsverlauf, zur Chancen-Risiko-Klasse, zur möglichen Wertentwicklung bis zum Beginn der Auszahlphase sowie weitere Informationen zu Ihrem Altersvorsorgevertrag enthält das individuelle Produktinformationsblatt. Hinweise zu Chancen und Risiken der zugrunde liegenden Fonds entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den Basisinformationsblättern sowie den Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Dokumente können Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG oder auf www.union-investment.de/downloads erhalten. Sie bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf https://www.union-investment.de/beschwerde. Union Investment Management GmbH kann jederzeit beschließen, Vorkehrungen, die sie gegebenenfalls für den Vertrieb von Anteilen eines Fonds und/oder Anteilklassen eines Fonds in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat getroffen hat, wieder aufzuheben.

Die Inhalte dieses Marketingmaterials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Sie wurden von der Evangelischen Bank eG mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt sie keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.

Informationen zu den Fonds von Union Investment erhalten Sie bei der Evangelischen Bank, Ständeplatz 19, 34117 Kassel, oder direkt bei Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, unter www.union-investment.de oder 069 58998-6060. Dieses Dokument ist eine Marketingmitteilung.

Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 04.09.2026, soweit nicht anders angegeben.