Aktuelle Warnhinweise
Warnungen vor betrügerischen E-Mails im Namen der Bundeszentrale für Steuern
Aktuell sind einige betrügerische E-Mails insbesondere im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern im Umlauf. Diese werden von der Absenderadresse „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder ähnlichen Adressen versandt. Die Empfänger werden darin darüber informiert, dass ihnen angeblich ein Bescheid zugesandt wurde oder dass aufgrund der verspätet eingereichten Steuererklärung (z.B. für das Kalenderjahr 2023) ein Verspätungszuschlags zu überweisen ist. Teilweise enthalten derartige E-Mails ein pdf-Dokument eines angeblichen Bescheides des Bundeszentralamts für Steuern samt Rechnung.
Das Bundeszentralamt für Steuern warnt bereits auf seiner Seite unter „Warnung vor Betrugsversuchen“ vor diversen Täuschungsmethoden (https://www.bzst.de). Grundsätzlich verschickt das BZSt keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail. Bitte öffnen Sie bei Erhalt derartiger E-Mails keine Anhänge, klicken keine Links an und löschen die E-Mail direkt.
Vorsicht bei Echtzeitzahlungen
Aktuell kann es zum erhöhten Missbrauchsrisiko bei Echtzeitzahlungen kommen, insbesondere durch Phishing-Attacken. Kund:innen sollten keine Links in angeblichen Bank-E-Mails anklicken und die Möglichkeit nutzen, Höchstbeträge für Echtzeitüberweisungen festzulegen. Die Evangelische Bank empfiehlt, wachsam zu bleiben und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Betrugsfälle zu vermeiden.
Unseriöse Abfindungsangebote für offene Immobilienfonds
Den Verbraucherzentralen liegen Abfindungsangebote der SCP INVESTMENTS LIMITED aus Majuro (Marshallinseln) für offene Immobilienfonds vor. Verbraucher:innen, die Anteile von Grundbesitz Global oder Grundbesitz Europa in ihrem Depot haben, erhielten ein Schreiben ihrer Bank mit dem Betreff "Sie können Ihre Wertpapiere bar abfinden lassen". Zudem wurde eine Frist für eine Weisung genannt.
Derartige Abfindungsangebote sollten Sie besonders kritisch prüfen und entsorgen. Sie sind in keiner Weise verpflichtet, auf solche Angebote zu reagieren.
Weitere Informationen zu der dreisten Betrugsmasche können Sie direkt bei der Verbraucherzentrale unter folgendem Link abrufen: Abwertung bei Immobilienfonds – was Sie jetzt wissen müssen
Banktrojaner im Umlauf
Meldungen zu Schadensfällen im Zusammenhang mit Banktrojanern
Die Schadsoftware reagiert dabei bei höheren Zahlungen. Kleinere Überweisungen werden unverändert ausgeführt. Ist diese Vorbedingung (z. B. Überweisung größer als 1.000 Euro) erfüllt, werden die Trojaner zum Freigabeprozess aktiv und ersetzen die ursprünglich eingegebene IBAN durch eine betrügerische IBAN. Auf dem infizierten Gerät wird dabei immer die ursprünglich eingegebene IBANs angezeigt. Die Trojaner verfälschen somit sowohl die Eingaben als auch die Ausgaben von Informationen. Im Hintergrund wird so, ebenfalls durch die Kund:in nicht sichtbar, der Haken für "Echtzeit-Überweisung" gesetzt.
Was können Sie tun?
Nutzen Sie stets aktuelle Virenscanner (mit aktuellen Virenpattern) auf Ihren Geräten, die für das Online-Banking installiert wurden. Widerstehen Sie entsprechenden Angeboten im Internet und öffnen Sie keine verdächtige E-Mails (insbesondere ggf. entsprechend hinterlegte Anhänge). Eine ordnungsgemäße Buchung kann nur durch den exakten Vergleich der IBAN in der Anzeige des Sicherungsverfahrens, SmartTAN plus oder SecureGo plus, mit der originären Ziel-IBAN festgestellt werden. Sind die angezeigten IBANs unterschiedlich, ist von einer Infizierung des Rechners auszugehen.
Warnung vor unberechtigten Lastschriften
Uns erreichen zahlreiche Beschwerden, dass insb. eine Firma namens Myem Ltd. aus Großbritannien unberechtigt Lastschriften einzieht. In der Regel wird ein Betrag von 14,99 EUR Verwendungszweck: „Prime -Membership + eine Nummer“ auf dem Kontoauszug erscheinen. Die Kontonummer beginnt mit MT88 PAUU XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XXX Sofern die Lastschriften unberechtigt erfolgt sind, gelten die verlängerten Rückgabefristen von 13 Monaten. Bitte prüfen Sie Ihre Kontoauszüge sorgfältig. Sofern die Belastungen unberechtigt erfolgt sind, empfehlen wir Ihnen eine Strafanzeige zu erstatten.
Phishing-Mails mit QR-Code per Briefpost im Namen von Banken
Das LKA Niedersachsen warnt aktuell vor einer neuen Phishing-Masche bzgl. Phishing mit QR-Codes per Briefpost.
Die Phishing-Mails mit der Absicht, an sensible und monetär missbrauchbare Informationen von Opfern zu gelangen, sind weitreichend bekannt. Das LKA Niedersachsen warnt nun jedoch davor, dass Betrüger in einigen Fällen per Briefpost Druck auf potenzielle Opfer aufbauen, den abgedruckten QR-Code einzuscannen und auf der dadurch geöffneten Webseite wertvolle Daten einzugeben.
Auf dem Portal polizei-praevention.de des LKA Niedersachsen warnen die Beamten, dass diejenigen, die den QR-Code scannen und dem Link folgen, auf einer gefälschten Banking-Seite landeten. Diese imitiere die Optik der jeweils im Brief angegeben Bank.
Betrug: BaFin warnt vor Fake-Mails der OPBAS
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor betrügerischen E-Mails, die angeblich von der britischen Anti-Geldwäsche-Aufsicht OPBAS (Office for Professional Body Anti-Money Laundering Supervision) stammen. Betrügerinnen und Betrüger kontaktieren derzeit Verbraucherinnen und Verbraucher und geben sich als Mitarbeitende der OPBAS aus.
In den gefälschten E-Mails bieten die Täterinnen und Täter an, die Auszahlung von angeblichen Trading-Gewinnen zu ermöglichen oder Schäden auszugleichen, die zuvor bei Investitionen auf betrügerischen Handelsplattformen entstanden sind.
Die BaFin stellt klar, dass die OPBAS niemals Verbraucherinnen und Verbraucher auffordert, Geld an sie zu überweisen. Die OPBAS wendet sich grundsätzlich nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher. Ähnliche Betrugsversuche gab es bereits im Namen der BaFin. Auch die BaFin kontaktiert Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unaufgefordert.
Was können Sie tun?
Die BaFin rät Betroffenen, solche Angebote oder Aufforderungen abzulehnen und bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.
Bei Zweifeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die BaFin wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 erreichbar (für Anrufe aus dem Ausland: +49 (0) 228 299 70 299).
Phishing-Masche mit Paypal AGB-Änderungen
Vor einer aktuellen Phishing-Welle warnt das Phishing-Radar der Verbraucherzentralen. Derzeit kursieren Betrugsmails, die Änderungen der Paypal-AGB als Köder zum Finden von Opfern nutzen. Perfide ist der Zeitpunkt – Paypal hat tatsächlich Anfang März AGB-Änderungen vorgenommen und Kundinnen und Kunden in E-Mails darüber informiert.
Die Phishing-Mails tragen als Betreffzeile: "Entsperren Sie Ihr PayPal-Konto gemäß neuen AGB", schreiben die Verbraucherzentralen im Phishing-Radar. Betrüger:innen nutzen das Paypal-Logo in den Mails. Diese enthalten auch eine persönliche Anrede – vermutlich nutzen die Cyberkriminellen dafür Daten aus dem riesigen Fundus aus früheren Datenlecks, in denen Namen und E-Mail-Adressen verknüpft wurden.
Es empfiehlt sich, nicht auf den Link in der Mail zu klicken. Empfänger:innen dieser Nachrichten, insbesondere solcher, die zeitlichen Handlungsdruck aufbauen, sollten genau hinschauen, ob sich nicht Indizien für betrügerische Fälschungen finden wie z.B. die offensichtlich falsche Absenderadresse.
Aufruf zur Verlängerung der Legitimation fü die VR-SecureGo plus App
Die Evangelische Bank warnt vor Phishing-SMS und -E-Mails, in welchen Betrüger:innen behaupten, dass die Legitimation für die Nutzung der VR SecureGo plus App zeitnah ablaufe.
Aktionswarnung: Um eine Sperrung abzuwenden, sollen Bankkund:innen sich mit Ihren Online-Banking-Daten auf einer Internetseite anmelden, welche in der vorherigen Nachricht verlinkt ist. Bei der verlinkten Internetseite handelt es sich um eine Phishing-Website.
Empfehlung: Bei Erhalt solcher Nachrichten per E-Mail oder SMS sollten diese umgehend gelöscht und in diesen keinesfalls auf vorhandene Links geklickt werden. Als Evangelische Bank kontaktieren wir unsere Kund:innen stets über die Ihnen bekannten Wege.
Betrug durch Missbrauch digitaler girocards
Wir warnen vor Betrugsversuchen, bei denen Täter mit gestohlenen Zugangsdaten digitale Karten bestellen. Die Kunden werden dann von den Betrügern über verschiedene Wege kontaktiert und zu einer TAN-Freigabe aufgefordert. Diese TAN-Freigabe dient dazu, die digitalen girocards auf den Geräten der Betrüger freizuschalten.
Vorsichtsmaßnahmen:
- Geben Sie niemals Ihre Zugangsdaten oder TANs preis – auch nicht, wenn Sie von einem vermeintlichen Bankmitarbeiter kontaktiert werden. Sie benötigen Ihre Zugangsdaten und TANs lediglich zur Anmeldung im Online-Banking und zur Bestätigung von selbst initiierten Transaktionen.
- Falls Sie den Anweisungen der Betrüger bereits gefolgt sind bzw. Daten weitergegeben haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Karten und Ihren Online-Banking-Zugang umgehend sperren zu lassen.
- Zum Sperren folgen Sie bitte diesem Link: Online-Banking-Sperren
Betrugsversuch per Telefon
Betrüger:innen nehmen aktuell verstärkt telefonischen Kontakt mit Kund:innen der Evangelischen Bank auf und versuchen auf diesem Weg, an weiterführende Daten bzw. Informationen von Kund:innen zu gelangen.
Nähere Informationen zum Betrugsversuch:
- Die Betrüger:innen geben sich als Mitarbeiter:innen der EB aus (z. B. als Mitarbeiter:innen der Rechtsabteilung).
- Der Anruf erfolgt mit unterdrückter Rufnummer – die Rufnummern der Evangelischen Bank sind nie unterdrückt.
- Über das angeblich gesperrte Konto des Kunden wird versucht, an weitere Daten bzw. Informationen unserer Kund:innen zu gelangen.
Weiterführende Informationen zu allgemeinen und anderen Phishing-Fällen finden Sie im unteren Bereich dieser Informationsseite.
Hinweis: Sollten Sie einen Betrug vermuten, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf und sperren Sie Ihren Online-Banking-Zugang und / oder Ihre girocard und Kreditkarte.
Gefälschte E-Mails zu "Steuerbescheid, Steuerbetrug und Einkommenssteuererklärung"
Aktuell werden gefälschte E-Mails verschickt, die den Anschein erwecken sollen, vom Bundesministerium der Finanzen zu stammen.
Mit Betreffs wie „Steuerbescheid // Akte-102.UP //“, „Einkommensteuererklärung / Steuerbescheid / Steuerbetrug“ oder „Steuerbescheid Aktenzeichen 4785-OP.UT“ (Weitere Betreffvarianten möglich) und Absendern wie „Generaldirektion für Finanzen“ oder „Steuerbehörde“ versuchen die Täter, ihre potentiellen Opfer zu überzeugen, dass man eine Straftat begangen hätte und man nun handeln müsse.
Aus den E-Mails ist nicht konkret ersichtlich, ob die angeschriebenen Personen direkt antworten sollen. Wer dies als Antwort versucht, wird ggf. bemerken, dass es offensichtlich keine offiziellen E-Mail-Adressen von Behörden sind.
Auch das Zusenden von Links ist denkbar. So besteht dadurch zusätzlich die Gefahr des Phishings im Onlinebanking. Weiterhin besteht die Gefahr von Schadsoftware, die in einem angehängten Dokument versteckt ist oder auf einer verlinkten Webseite lauert.
Empfohlene Maßnahmen:
- Bei Erhalt solcher oder vergleichbarer E-Mails, können diese bedenkenlos gelöscht werden.
Betrugsfälle über WhatsApp (Fake-Nachrichten)
Anhand vermehrt auftretender Betrugsfälle über den Nachrichtendienst WhatsApp (iOS, Android) weisen wir auf mögliche Fake-Nachrichten hin. Unbekannte geben sich bei WhatsApp als angehöriges Familienmitglied (z. B. Sohn oder Tochter) aus, dessen Mobilfunktelefon kaputt sei und bitten um Geld.
Bitte bleiben Sie achtsam und melden Sie sich bei auftretenden Belästigungen bei der Polizei und/oder den jeweiligen Behörden.