Entsprechenserklärung 2020 zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Evangelischen Bank erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung am 25. Juni 2020 den Empfehlungen des „Corporate Governance Kodex“ mit folgender Ausnahme entsprochen wurde:

Im Abschnitt 2.2. („Generalversammlung“) des CGK wurde festgelegt, dass die Generalversammlung den Jahresabschluss feststellt. Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Aufsichtsrat von seiner Möglichkeit nach § 3 Abs. 3 COVGesMaßnG Gebrauch gemacht und den Jahresabschluss der EB für das Geschäftsjahr 2019 festgestellt.