Login
Frau steht vor dem Europaparlament

EU-Taxonomie

Die Taxonomie-Verordnung soll die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben. Aber was bedeutet dies für Sie?

Jetzt beraten lassen
Europafahnen am Europaparlament

Was ist EU-Taxonomie?

Seit dem Jahr 2022 greift im Rahmen des EU-Green Deals die EU-Taxonomie-Verordnung als ein zentraler Baustein.

Die Verordnung wurde 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie ist Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“, den die EU- Kommission im März 2018 vorgestellt hat. Dieser soll Kapitalflüsse u. a. in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten lenken.

Die Verordnung soll die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben: Um eine deutliche Absenkung des CO2-Ausstosses zu erreichen, ist ein klimafreundlicher Umbau sämtlicher Wirtschaftssektoren notwendig. Die EU-Taxonomie soll insbesondere private Investitionen in dieses Vorhaben lenken. Hierbei kommt der Finanzwirtschaft eine Schlüsselrolle zu.


Video-Highlights der EB-Veranstaltung LebensWert-Dialog

Chancen und Herausforderungen

📹 Chancen und Herausforderungen

Kristina Jeromin über nachhaltiges Wirtschaften und die EU-Taxonomie

Chancen und Herausforderungen

Kristina Jeromin über nachhaltiges Wirtschaften und die EU-Taxonomie

Dies ist ein YouTube-Video. Sobald Sie das Video starten, gelten die Google Datenschutzrichtlinien.

Chancen und Herausforderungen

📹 Chancen und Herausforderungen

Kristina Jeromin über nachhaltiges Wirtschaften und die EU-Taxonomie

Katalysator für mehr Nachhaltigkeit?

📹 Katalysator für mehr Nachhaltigkeit?

Podiumsdiskussion zu den Auswirkungen der EU-Taxonomie für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Katalysator für mehr Nachhaltigkeit?

Podiumsdiskussion zu den Auswirkungen der EU-Taxonomie für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Dies ist ein YouTube-Video. Sobald Sie das Video starten, gelten die Google Datenschutzrichtlinien.

Katalysator für mehr Nachhaltigkeit?

📹 Katalysator für mehr Nachhaltigkeit?

Podiumsdiskussion zu den Auswirkungen der EU-Taxonomie für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Die neuen EU-Regeln und der Alltag

📹 Die neuen EU-Regeln und der Alltag

Podiumsdiskussion über die Frage, was auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft konkret zukommt

Die neuen EU-Regeln und der Alltag

Podiumsdiskussion über die Frage, was auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft konkret zukommt

Dies ist ein YouTube-Video. Sobald Sie das Video starten, gelten die Google Datenschutzrichtlinien.

Die neuen EU-Regeln und der Alltag

📹 Die neuen EU-Regeln und der Alltag

Podiumsdiskussion über die Frage, was auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft konkret zukommt

Zwei Kollegen sitzen an einem Tisch und schauen auf den Bildschirm eines Laptops

Wer ist betroffen?

Die EU-Taxonomie-Verordnung betrifft alle Anbieter von Finanzmarktprodukten sowie alle Unternehmen, die zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind.

Ist mein Unternehmen betroffen?

Checkliste

Wie funktioniert die EU-Taxonomie?

Die Taxonomie bezieht sich auf sämtliche Wirtschaftsbereiche. Sie legt ein Regelwerk für klima- und umweltfreundliche
Tätigkeiten und Investitionen
 fest und hat dafür sechs Klima- und Umweltschutzziele herausgearbeitet:

Die Wirtschaftsaktivität ...

... liefert einen wesentlichen Beitrag
zur Verwirklichung eines oder
mehrerer Umweltziele.


... wird unter Einhaltung des
Mindestschutzes (OECD Leitsätze)
ausgeübt.


... beeinträchtigt nicht eines oder
mehrere der anderen Umweltziele.

Umweltziele:

Bekämpfung des Klimawandels


Anpassung an den Klimawandel


Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen


Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft


Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung


Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Als taxonomiekonform gilt eine Aktivität dann, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen von mindestens einem dieser Ziele leistet und keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt. Zudem muss die Aktivität unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) ausgeübt werden.

Nachdem zunächst nur die ersten beiden Umweltziele (Bekämpfung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel) mit Bewertungskriterien unterlegt waren, wurden mittlerweile für alle sechs Klima- und Umweltschutzziele die Bewertungskriterien erstellt.

Zwei Kollegen stehen auf dem Flur und besprechen einen Projektplan

Was bedeutet die EU-Taxonomie für mein Unternehmen?

Mit der EU-Taxonomie-Verordnung ergeben sich spezifische Berichtspflichten für Unternehmen: Große und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden unterliegen der Verordnung (sogenannte berichtspflichtige Unternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzt). Diese Unternehmen müssen zur EU-Taxonomie in ihrer nichtfinanziellen Erklärung berichten und qualitative sowie auch quantitative Angaben darüber machen, in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Ziele sind.

Die Taxonomieberichterstattung soll Unternehmen, die im Sinne der Verordnung ökologisch nachhaltig tätig sind oder die sich an der Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten beteiligen, sichtbarer machen, so dass dies von Finanzmarktakteuren leichter wahrgenommen werden kann. Die Transparenz hinsichtlich nachhaltiger Aktivitäten soll erhöht, sogenanntes Greenwashing verhindert werden. Dies soll zu mehr Investitionen in diese Unternehmen führen.

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist jedoch nicht unumstritten, unter anderem da sie für die betroffenen Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand bedeutet. Daher überarbeitet die EU-Kommission aktuell die bestehenden Regelungen mit dem Ziel, die Berichtspflichten zu vereinfachen sowie den Unwuchten der Klassifizierung und Berechnung von nachhaltigen Tätigkeiten zu begegnen.

Lassen Sie sich beraten

Nachhaltigkeitskriterien für Branchen

Der Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Bank Thomas Katzenmayer

Soziale Taxonomie

Das EU-Expertengremium "Platform on Sustainable Finance" hatte im Februar 2022 ihren Abschlussbericht zur Sozialen Taxonomie vorgelegt. Diese hat – ähnlich wie die ökologische Taxonomie für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten – das Ziel, sozial nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten transparent zu machen und Kapitalströme dorthin zu lenken. Bislang wurde die soziale Taxonomie als eigenständige Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten von der EU-Kommission jedoch nicht weiterentwickelt und soll ggf. in einem anderen Rechtsrahmen verankert und umgesetzt werden.

"Unsere Kund:innen verfolgen eine wichtige Aufgabe – den Dienst am Menschen. Mit der Sozialen Taxonomie wird die Auseinandersetzung mit Werten und positiven sozialen Beiträgen für die Gesellschaft bei allen Kapitalmarktakteuren gefördert. Wir brauchen aber einfache, gut verständliche und vor allem umsetzbare Lösungen."

Thomas Katzenmayer, Vorsitzender der Vorstands der Evangelischen Bank

Statement zur Sozialen Taxonomie

Ökologische Taxonomie

Im Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission bereits die Festlegung von technischen Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele als Konkretisierung der Taxonomie-Verordnung. Für die weiteren vier Umweltziele liegen die Bewertungskriterien nun ebenfalls vor. Die technischen Bewertungskriterien legen konkret fest, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leistet und dabei die anderen Ziele nicht wesentlich verletzt.

Die folgende Auflistung von Wirtschaftstätigkeiten und Branchen ist nicht abschließend, da die Taxonomie, wie erwähnt, kontinuierlich weiterentwickelt wird. Folgende Wirtschaftssektoren werden bisher von der Taxonomie umfasst:

Information und Kommunikation
  • Wirtschaftstätigkeit

    • Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
    • Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
Baugewerbe und Immobilien
  • Wirtschaftstätigkeit

    • Neubau
    • Renovierung bestehender Gebäude
    • Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
    • Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
    • Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
    • Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
    • Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Verarbeitendes Gewerbe
  • Wirtschaftstätigkeit

    • Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
    • Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
    • Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
    • Herstellung von Batterien
    • Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen
    • Herstellung anderer CO2-armer Technologien
    • Herstellung von Zement
    • Herstellung von Aluminium
    • Herstellung von Eisen und Stahl
    • Herstellung von Wasserstoff
    • Herstellung von Industrieruß
    • Herstellung von Soda
    • Herstellung von Chlor
    • Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien
    • Herstellung von wasserfreiem Ammoniak
    • Herstellung von Salpetersäure
    • Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Energie
  • Wirtschaftstätigkeit

    • Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
    • Stromerzeugung mittels der Technologie der Solarenergiekonzentration (CSP)
    • Stromerzeugung aus Windkraft
    • Stromerzeugung mittels Meeresenergietechnologie
    • Stromerzeugung aus Wasserkraft
    • Stromerzeugung aus geothermischer Energie
    • Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
    • Stromerzeugung aus Bioenergie
    • Übertragung und Verteilung von Elektrizität
    • Speicherung von Strom
    • Speicherung von Wärmeenergie
    • Speicherung von Wasserstoff
    • Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen
    • Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase
    • Fernwärme-/Fernkälteverteilung
    • Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen
    • Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Solarenergie
    • Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit geothermischer Energie
    • Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
    • Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie
    • Erzeugung von Wärme/Kälte aus Solarthermie
    • Erzeugung von Wärme/Kälte aus geothermischer Energie
    • Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
    • Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
    • Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme
Verkehr
  • Wirtschaftstätigkeit

    • Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
    • Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
    • Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
    • Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogik
    • Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
    • Güterbeförderung im Straßenverkehr
    • Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
    • Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
    • Nachrüstung von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
    • Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten
    • Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
    • Nachrüstung von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
    • Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik
    • Schienenverkehrsinfrastruktur
    • Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
    • Infrastruktur für ein CO2-arme Schifffahrt
    • CO2-arme Flughafenstruktur
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleitungen
  • Wirtschaftstätigkeit

    • Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation
    • Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der direkten CO2-Abscheidung aus der Luft
    • Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
  • Wirtschaftstätigkeit

    • Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
    • Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
    • Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und Behandlungssystemen
    • Erneuerung von Abwassersammel- und -behandlungssystemen
    • Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Unfallstelle getrennten Fraktionen
    • Anaerobe Vergärung von Klärschlamm
    • Anaerobe Vergärung von Bioabfällen
    • Kompostierung von Bioabfällen
    • Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
    • Abschiebung und Nutzung von Deponiegas
    • Transport von CO2
    • Unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2
Sektor Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
  • Wirtschaftstätigkeit

    • Aufforstung
    • Sanierung und Wiederherstellung von Wäldern, einschließlich Wiederaufforstung und natürlicher Waldverjüngung nach einem Extremereignis
    • Waldbewirtschaftung
    • Konservierende Forstwirtschaft
    • Pflanzenproduktion
    • Tierhaltung und verbundene Tätigkeiten

Weitere Schritte

1.   Fortentwicklung der Taxonomie

Von der EU-Taxonomie sind bislang z.B. das Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen, die Kreativ- und Kulturwirtschaft, das Bildungswesen oder auch die Fischerei noch gar nicht erfasst; andere Bereiche sind nur teilweise enthalten. Doch die ökologische Taxonomie wird sukzessive fortentwickelt.

Dies zeigt sich auch bei der Erstellung der technischen Bewertungskriterien oder auch in dem Bestreben, Übergangstätigkeiten stärker einzubeziehen (Tätigkeiten, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ermöglichen oder beschleunigen).

2.   Vereinfachung der Taxonomie

Ende Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets Vorschläge zur Anpassung der Taxonomieumsetzung. Die Änderungsvorschläge beziehen sich insbesondere auf Vereinfachungen bei der Berichterstattung (z.B. Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen, Reduzierung der Datenpunkte oder auch Klarstellungen bei dem Ziel zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) sowie auf Anpassungen bei der Berechnung der Taxonomiequoten (Wesentlichkeitserleichterungen).

Wichtig zu wissen ist: Die vorgeschlagenen Änderungen müssen nach aktueller Konsultation in den Mitgliedstaaten noch den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen und neben der Kommission, vom Europäischen Parlament sowie vom EU-Rat geprüft und verabschiedet werden (Eilverfahren).

Die neuen Regelungen sollen dann möglichst schon für Berichte, die nach dem 1. Januar 2026 veröffentlicht werden, angewendet werden.

Hände halten Modelle von Windrädern und Bäumen in den Händen, um sie auf einem Tisch zu platzieren

Welche Projekte können Fördermittel erhalten?

Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft hat eine bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft. Staatliche Fördermittel helfen Ihnen dabei, Ihre wichtige Aufgaben wahrzunehmen.

  • Welche Förderungen gibt es?
  • Wem steht Förderung zu und wie kann man sie so nutzen, dass daraus Ideen für neue Angebote entstehen?

Der Mehrwert unserer Beratung besteht darin, dass wir für Sie Konzepte entwickeln, die durch die Kombination verschiedener Fördermittel und Förderziele nachhaltige Wirkung in diesem Sinne erzeugen.

mehr erfahren

Welche Rolle spielt die Finanzwirtschaft?

Die EU-Taxonomie bringt für diverse Finanzmarktteilnehmer konkreten Handlungsbedarf mit sich, beispielsweise für Kreditinstitute, die Finanzportfolioverwaltung betreiben, sowie für Versicherungen oder Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Wer ein Finanzmarktprodukt als ökologisch vermarkten will, muss dessen Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen offenlegen.

Zudem spielt der Finanzsektor eine wichtige Rolle dabei, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. Nachhaltigkeitsaspekte fließen künftig stärker in die Beratung ein. Dies erfolgt stets auf dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenvereinbarung zum Anlegerschutz MIFID II.

Icon: Menschengruppe mit Pfeil nach oben

Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

Icon: Lupe

Kapitalströme zu nachhaltigen Investitionen umlenken

Icon: Waage

Einbeziehung von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

Icon: Auge

Physische, Transaktions- und soziale Risiken

Icon: Kreis mit umlaufenden Pfeil

Neue, veränderte IT-Systeme, um die Daten zu verarbeiten

Icon: Austausch von zwei Personen

Veränderte Anforderungen an Mitarbeiter:innen

Die Evangelische Bank bekennt sich nachdrücklich zu den Klimazielen der EU. Als größte Kirchenbank Deutschlands ist die Bewahrung der Schöpfung Grundantrieb unseres Handelns. Wir unterstützen unsere Kund:innen im Umgang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung.