Seit dem Jahr 2022 greift im Rahmen des EU-Green Deals die EU-Taxonomie-Verordnung als ein zentraler Baustein.
Die Verordnung wurde 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie ist Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“, den die EU- Kommission im März 2018 vorgestellt hat. Dieser soll Kapitalflüsse u. a. in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten lenken.
Die Verordnung soll die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben: Um eine deutliche Absenkung des CO2-Ausstosses zu erreichen, ist ein klimafreundlicher Umbau sämtlicher Wirtschaftssektoren notwendig. Die EU-Taxonomie soll insbesondere private Investitionen in dieses Vorhaben lenken. Hierbei kommt der Finanzwirtschaft eine Schlüsselrolle zu.
Video-Highlights der EB-Veranstaltung LebensWert-Dialog
📹 ic_videokamera_24Chancen und Herausforderungen
Kristina Jeromin über nachhaltiges Wirtschaften und die EU-Taxonomie
Chancen und Herausforderungen
Kristina Jeromin über nachhaltiges Wirtschaften und die EU-Taxonomie
📹 ic_videokamera_24Die neuen EU-Regeln und der Alltag
Podiumsdiskussion über die Frage, was auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft konkret zukommt
Wer ist betroffen?
Die EU-Taxonomie-Verordnung betrifft alle Anbieter von Finanzmarktprodukten sowie alle Unternehmen, die zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind.
Die Taxonomie bezieht sich auf sämtliche Wirtschaftsbereiche. Sie legt ein Regelwerk für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Investitionen fest und hat dafür sechs Klima- und Umweltschutzziele herausgearbeitet:
Die Wirtschaftsaktivität ...
... liefert einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele.
... wird unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD Leitsätze) ausgeübt.
... beeinträchtigt nicht eines oder mehrere der anderen Umweltziele.
Umweltziele:
Bekämpfung des Klimawandels
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Als taxonomiekonform gilt eine Aktivität dann, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen von mindestens einem dieser Ziele leistet und keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt. Zudem muss die Aktivität unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) ausgeübt werden.
Nachdem zunächst nur die ersten beiden Umweltziele (Bekämpfung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel) mit Bewertungskriterien unterlegt waren, wurden mittlerweile für alle sechs Klima- und Umweltschutzziele die Bewertungskriterien erstellt.
Was bedeutet die EU-Taxonomie für mein Unternehmen?
Mit der EU-Taxonomie-Verordnung ergeben sich spezifische Berichtspflichten für Unternehmen: Große und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden unterliegen der Verordnung (sogenannte berichtspflichtige Unternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzt). Diese Unternehmen müssen zur EU-Taxonomie in ihrer nichtfinanziellen Erklärung berichten und qualitative sowie auch quantitative Angaben darüber machen, in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Ziele sind.
Die Taxonomieberichterstattung soll Unternehmen, die im Sinne der Verordnung ökologisch nachhaltig tätig sind oder die sich an der Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten beteiligen, sichtbarer machen, so dass dies von Finanzmarktakteuren leichter wahrgenommen werden kann. Die Transparenz hinsichtlich nachhaltiger Aktivitäten soll erhöht, sogenanntes Greenwashing verhindert werden. Dies soll zu mehr Investitionen in diese Unternehmen führen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist jedoch nicht unumstritten, unter anderem da sie für die betroffenen Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand bedeutet. Daher überarbeitet die EU-Kommission aktuell die bestehenden Regelungen mit dem Ziel, die Berichtspflichten zu vereinfachen sowie den Unwuchten der Klassifizierung und Berechnung von nachhaltigen Tätigkeiten zu begegnen.
Das EU-Expertengremium "Platform on Sustainable Finance" hatte im Februar 2022 ihren Abschlussbericht zur Sozialen Taxonomie vorgelegt. Diese hat – ähnlich wie die ökologische Taxonomie für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten – das Ziel, sozial nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten transparent zu machen und Kapitalströme dorthin zu lenken. Bislang wurde die soziale Taxonomie als eigenständige Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten von der EU-Kommission jedoch nicht weiterentwickelt und soll ggf. in einem anderen Rechtsrahmen verankert und umgesetzt werden.
"Unsere Kund:innen verfolgen eine wichtige Aufgabe – den Dienst am Menschen. Mit der Sozialen Taxonomie wird die Auseinandersetzung mit Werten und positiven sozialen Beiträgen für die Gesellschaft bei allen Kapitalmarktakteuren gefördert. Wir brauchen aber einfache, gut verständliche und vor allem umsetzbare Lösungen."
Thomas Katzenmayer, Vorsitzender der Vorstands der Evangelischen Bank
Im Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission bereits die Festlegung von technischen Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele als Konkretisierung der Taxonomie-Verordnung. Für die weiteren vier Umweltziele liegen die Bewertungskriterien nun ebenfalls vor. Die technischen Bewertungskriterien legen konkret fest, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leistet und dabei die anderen Ziele nicht wesentlich verletzt.
Die folgende Auflistung von Wirtschaftstätigkeiten und Branchen ist nicht abschließend, da die Taxonomie, wie erwähnt, kontinuierlich weiterentwickelt wird. Folgende Wirtschaftssektoren werden bisher von der Taxonomie umfasst:
Information und Kommunikation
Wirtschaftstätigkeit
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
Baugewerbe und Immobilien
Wirtschaftstätigkeit
Neubau
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Verarbeitendes Gewerbe
Wirtschaftstätigkeit
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
Herstellung von Batterien
Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
Herstellung von Zement
Herstellung von Aluminium
Herstellung von Eisen und Stahl
Herstellung von Wasserstoff
Herstellung von Industrieruß
Herstellung von Soda
Herstellung von Chlor
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien
Herstellung von wasserfreiem Ammoniak
Herstellung von Salpetersäure
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Energie
Wirtschaftstätigkeit
Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
Stromerzeugung mittels der Technologie der Solarenergiekonzentration (CSP)
Stromerzeugung aus Windkraft
Stromerzeugung mittels Meeresenergietechnologie
Stromerzeugung aus Wasserkraft
Stromerzeugung aus geothermischer Energie
Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
Stromerzeugung aus Bioenergie
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
Speicherung von Strom
Speicherung von Wärmeenergie
Speicherung von Wasserstoff
Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen
Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen
Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Solarenergie
Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit geothermischer Energie
Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Solarthermie
Erzeugung von Wärme/Kälte aus geothermischer Energie
Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme
Verkehr
Wirtschaftstätigkeit
Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogik
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Nachrüstung von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten
Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
Nachrüstung von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Infrastruktur für ein CO2-arme Schifffahrt
CO2-arme Flughafenstruktur
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleitungen
Wirtschaftstätigkeit
Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation
Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der direkten CO2-Abscheidung aus der Luft
Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Wirtschaftstätigkeit
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und Behandlungssystemen
Erneuerung von Abwassersammel- und -behandlungssystemen
Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Unfallstelle getrennten Fraktionen
Anaerobe Vergärung von Klärschlamm
Anaerobe Vergärung von Bioabfällen
Kompostierung von Bioabfällen
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
Abschiebung und Nutzung von Deponiegas
Transport von CO2
Unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2
Sektor Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
Wirtschaftstätigkeit
Aufforstung
Sanierung und Wiederherstellung von Wäldern, einschließlich Wiederaufforstung und natürlicher Waldverjüngung nach einem Extremereignis
Waldbewirtschaftung
Konservierende Forstwirtschaft
Pflanzenproduktion
Tierhaltung und verbundene Tätigkeiten
Weitere Schritte
1. Fortentwicklung der Taxonomie
Von der EU-Taxonomie sind bislang z.B. das Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen, die Kreativ- und Kulturwirtschaft, das Bildungswesen oder auch die Fischerei noch gar nicht erfasst; andere Bereiche sind nur teilweise enthalten. Doch die ökologische Taxonomie wird sukzessive fortentwickelt.
Dies zeigt sich auch bei der Erstellung der technischen Bewertungskriterien oder auch in dem Bestreben, Übergangstätigkeiten stärker einzubeziehen (Tätigkeiten, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ermöglichen oder beschleunigen).
2. Vereinfachung der Taxonomie
Ende Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets Vorschläge zur Anpassung der Taxonomieumsetzung. Die Änderungsvorschläge beziehen sich insbesondere auf Vereinfachungen bei der Berichterstattung (z.B. Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen, Reduzierung der Datenpunkte oder auch Klarstellungen bei dem Ziel zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) sowie auf Anpassungen bei der Berechnung der Taxonomiequoten (Wesentlichkeitserleichterungen).
Wichtig zu wissen ist: Die vorgeschlagenen Änderungen müssen nach aktueller Konsultation in den Mitgliedstaaten noch den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen und neben der Kommission, vom Europäischen Parlament sowie vom EU-Rat geprüft und verabschiedet werden (Eilverfahren).
Die neuen Regelungen sollen dann möglichst schon für Berichte, die nach dem 1. Januar 2026 veröffentlicht werden, angewendet werden.
Welche Projekte können Fördermittel erhalten?
Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft hat eine bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft. Staatliche Fördermittel helfen Ihnen dabei, Ihre wichtige Aufgaben wahrzunehmen.
Welche Förderungen gibt es?
Wem steht Förderung zu und wie kann man sie so nutzen, dass daraus Ideen für neue Angebote entstehen?
Der Mehrwert unserer Beratung besteht darin, dass wir für Sie Konzepte entwickeln, die durch die Kombination verschiedener Fördermittel und Förderziele nachhaltige Wirkung in diesem Sinne erzeugen.
Die EU-Taxonomie bringt für diverse Finanzmarktteilnehmer konkreten Handlungsbedarf mit sich, beispielsweise für Kreditinstitute, die Finanzportfolioverwaltung betreiben, sowie für Versicherungen oder Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Wer ein Finanzmarktprodukt als ökologisch vermarkten will, muss dessen Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen offenlegen.
Zudem spielt der Finanzsektor eine wichtige Rolle dabei, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. Nachhaltigkeitsaspekte fließen künftig stärker in die Beratung ein. Dies erfolgt stets auf dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenvereinbarung zum Anlegerschutz MIFID II.
Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
Kapitalströme zu nachhaltigen Investitionen umlenken
Einbeziehung von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
Physische, Transaktions- und soziale Risiken
Neue, veränderte IT-Systeme, um die Daten zu verarbeiten
Veränderte Anforderungen an Mitarbeiter:innen
Die Evangelische Bank bekennt sich nachdrücklich zu den Klimazielen der EU. Als größte Kirchenbank Deutschlands ist die Bewahrung der Schöpfung Grundantrieb unseres Handelns. Wir unterstützen unsere Kund:innen im Umgang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung.