Die Taxonomie-Verordnung soll die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben. Aber was bedeutet dies für Sie?
EU-Taxonomie
Was ist EU-Taxonomie?
Seit dem Jahr 2022 greift im Rahmen des Green Deals der EU als ein zentraler Baustein die EU-Taxonomie-Verordnung.
Die Verordnung wurde 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie ist Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“, den die EU-Kommission im März 2018 vorgestellt hat. Dieser soll Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten lenken. Erste Anforderungen der EU-Taxonomie gelten seit dem 1. Januar 2022.
Sie soll die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben: Um eine deutliche Absenkung des CO2-Ausstosses zu erreichen, ist ein klimafreundlicher Umbau sämtlicher Wirtschaftssektoren notwendig. Die EU-Taxonomie soll mehr private Investitionen in dieses Vorhaben lenken. Damit wird Nachhaltigkeit zu einem Kriterium des Risikomanagements in der Finanzwirtschaft.
Video-Highlights der EB-Veranstaltung LebensWert-Dialog
Wie funktioniert die EU-Taxonomie?
Die Taxonomie bezieht sich auf sämtliche Wirtschaftsbereiche. Sie legt ein Regelwerk für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Investitionen fest und hat dafür sechs Klima- und Umweltschutzziele herausgearbeitet:
Als taxonomiekonform gilt eine Aktivität dann, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen von mindestens einem dieser Ziele leistet und keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt. Zudem muss sie internationalen Standards, zum Beispiel in Bezug auf Menschenrechte und Soziales, Genüge tun.
Derzeit arbeitet die EU noch an den konkreten Bewertungskriterien für Unternehmensaktivitäten in Bezug auf die sechs Klima- und Umweltschutzziele. Bislang wurden die Bewertungskriterien für die beiden Umweltziele "Klimaschutz" (Treibhausgasvermeidung) und "Anpassung an den Klimawandel" ausgearbeitet und zum 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Was bedeutet die EU-Taxonomie für mein Unternehmen?
Mit der EU-Taxonomie-Verordnung ergeben sich neue Berichtspflichten für Unternehmen: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen qualitative Angaben darüber machen, in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Ziele sind. Dies betrifft zunächst die Ziele 1 (Klimaschutz) und 2 (Anpassung an den Klimawandel). Die Einhaltung der weiteren Umweltziele gilt ab Januar 2023.
Die erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt werden. Die Absicht dahinter: Beteiligt sich ein Unternehmen an der Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten, soll dies von Finanzmarktakteuren wahrgenommen werden. Die Transparenz hinsichtlich nachhaltiger Aktivitäten soll erhöht, sogenanntes Greenwashing verhindert werden. Dies soll zu mehr Investitionen in das Unternehmen führen.
Die EB unterstützt Sie im Umgang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung.
Nachhaltigkeitskriterien für Branchen
Soziale Taxonomie
Das EU-Expertengremium "Platform on Sustainable Finance" hat am 28.02.2022 ihren Abschlussbericht zur Sozialen Taxonomie vorgelegt. Diese hat – wie die Grüne Taxonomie im Bereich Ökologie – das Ziel, sozial nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten transparent zu machen und Kapitalströme dahin zu lenken. Eine wichtige Nachricht für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
"Unsere Kund:innen verfolgen eine wichtige Aufgabe – den Dienst am Menschen. Mit der Sozialen Taxonomie wird die Auseinandersetzung mit Werten und positiven sozialen Beiträgen für die Gesellschaft bei allen Kapitalmarktakteuren gefördert. Wir brauchen aber einfache, gut verständliche und vor allem umsetzbare Lösungen."
Thomas Katzenmayer, Vorsitzender der Vorstands der Evangelischen Bank
Ökologische Taxonomie
Im Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission bereits die Festlegung von technischen Bewertungskriterien als Konkretisierung der Taxonomie-Verordnung. Die technischen Bewertungskriterien legen fest, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" leistet. Die Kriterien bestimmen aber auch, ob diese Wirtschaftstätigkeit gleichzeitig erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.
Dabei wurde der Schwerpunkt zunächst auf die Wirtschaftstätigkeiten und Branchen gelegt, die über das größte Potenzial zur Minderung, Vermeidung oder langfristigen Speicherung von Treibhausgasemissionen verfügen (Stand: 03.01.2022).
Wirtschaftstätigkeit
- Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
- Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
Technische Bewertungskriterien
Wirtschaftstätigkeit
- Neubau
- Renovierung bestehender Gebäude
- Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
- Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
- Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
- Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
- Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Technische Bewertungskriterien
Wirtschaftstätigkeit
- Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
- Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
- Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
- Herstellung von Batterien
- Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen
- Herstellung anderer CO2-armer Technologien
- Herstellung von Zement
- Herstellung von Aluminium
- Herstellung von Eisen und Stahl
- Herstellung von Wasserstoff
- Herstellung von Industrieruß
- Herstellung von Soda
- Herstellung von Chlor
- Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien
- Herstellung von wasserfreiem Ammoniak
- Herstellung von Salpetersäure
- Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Technische Bewertungskriterien
Wirtschaftstätigkeit
- Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
- Stromerzeugung mittels der Technologie der Solarenergiekonzentration (CSP)
- Stromerzeugung aus Windkraft
- Stromerzeugung mittels Meeresenergietechnologie
- Stromerzeugung aus Wasserkraft
- Stromerzeugung aus geothermischer Energie
- Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
- Stromerzeugung aus Bioenergie
- Übertragung und Verteilung von Elektrizität
- Speicherung von Strom
- Speicherung von Wärmeenergie
- Speicherung von Wasserstoff
- Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen
- Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase
- Fernwärme-/Fernkälteverteilung
- Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen
- Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Solarenergie
- Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit geothermischer Energie
- Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
- Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie
- Erzeugung von Wärme/Kälte aus Solarthermie
- Erzeugung von Wärme/Kälte aus geothermischer Energie
- Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
- Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
- Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme
Technische Bewertungskriterien
Wirtschaftstätigkeit
- Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
- Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
- Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
- Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogik
- Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
- Güterbeförderung im Straßenverkehr
- Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
- Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
- Nachrüstung von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
- Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten
- Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
- Nachrüstung von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
- Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik
- Schienenverkehrsinfrastruktur
- Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
- Infrastruktur für ein CO2-arme Schifffahrt
- CO2-arme Flughafenstruktur
Technische Bewertungskriterien
Wirtschaftstätigkeit
- Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation
- Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der direkten CO2-Abscheidung aus der Luft
- Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Technische Bewertungskriterien
Wirtschaftstätigkeit
- Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
- Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
- Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und Behandlungssystemen
- Erneuerung von Abwassersammel- und -behandlungssystemen
- Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Unfallstelle getrennten Fraktionen
- Anaerobe Vergärung von Klärschlamm
- Anaerobe Vergärung von Bioabfällen
- Kompostierung von Bioabfällen
- Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
- Abschiebung und Nutzung von Deponiegas
- Transport von CO2
- Unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2
Technische Bewertungskriterien
Wirtschaftstätigkeit
- Aufforstung
- Sanierung und Wiederherstellung von Wäldern, einschließlich Wiederaufforstung und natürlicher Waldverjüngung nach einem Extremereignis
- Waldbewirtschaftung
- Konservierende Forstwirtschaft
Technische Bewertungskriterien
Weitere Schritte
Die ökologische Taxonomie ist dynamisch. Dies zeigt sich zum einen darin, dass nach den ersten technischen Bewertungskriterien für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ noch in diesem Jahr Kriterien für die anderen vier Umweltziele verabschiedet werden sollen. Zum anderen gibt es auch den Wunsch, die Taxonomie noch um zusätzliche Kriterien, wie z. B. Übergangstätigkeiten, zu erweitern.
Ende März 2022 veröffentlichte die Platform on Sustainable Finance einen finalen Report mit Analysen und Empfehlungen zur Erweiterung der Taxonomie. Diese Expertengruppe ist von der Europäischen Kommission beauftragt worden, zu prüfen, wie die bestehende Taxonomie-Verordnung über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten hinaus erweitert werden kann. Den vollständigen Report können Sie hier lesen.
Die Europäische Kommission wird nun prüfen, ob und inwieweit die Empfehlungen der Platform on Sustainable Finance umgesetzt werden sollen.
Welche Projekte können Fördermittel erhalten?
Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft hat eine bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft. Staatliche Fördermittel helfen Ihnen dabei, Ihre wichtige Aufgaben wahrzunehmen.
- Welche Förderungen gibt es?
- Wem steht Förderung zu und wie kann man sie so nutzen, dass daraus Ideen für neue Angebote entstehen?
Der Mehrwert unserer Beratung besteht darin, dass wir für Sie Konzepte entwickeln, die durch die Kombination verschiedener Fördermittel und Förderziele nachhaltige Wirkung in diesem Sinne erzeugen.
Welche Rolle spielt die Finanzwirtschaft?
Die EU-Taxonomie bringt für diverse Finanzmarktteilnehmer konkreten Handlungsbedarf mit sich, beispielsweise für Kreditinstitute, die Finanzportfolioverwaltung betreiben, sowie für Versicherungen oder Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Wer ein Finanzmarktprodukt als ökologisch vermarkten will, muss dessen Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen offenlegen.
Zudem spielt der Finanzsektor eine wichtige Rolle dabei, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. Nachhaltigkeitsaspekte fließen künftig stärker in die Beratung ein. Dies erfolgt stets auf dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenvereinbarung zum Anlegerschutz MIFID II.
Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
Physische, Transaktions- und soziale Risiken
Kapitalströme zu nachhaltigen Investitionen umlenken
Neue, veränderte IT-Systeme, um die Daten zu verarbeiten
Einbeziehung von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
Veränderte Anforderungen an Mitarbeiter:innen
Die Evangelische Bank bekennt sich nachdrücklich zu den Klimazielen der EU. Als größte Kirchenbank Deutschlands ist die Bewahrung der Schöpfung Grundantrieb unseres Handelns. Wir unterstützen unsere Kund:innen im Umgang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung.