Soziale Taxonomie
Leitfaden für sozial nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Leitfaden für sozial nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Hauptzweck des Aufbaus einer sozialen Taxonomie ist es, einen verbindlichen Leitfaden für sozial nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu entwickeln. Investor:innen soll es hierdurch erleichtert werden, ihre Kapitalströme nicht nur in ökologisch, sondern auch in sozial nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.
Dazu zählt u. a. die Stärkung des sozialen Dialogs, die Verbesserung von Weiterbildungsangeboten und die Sicherung von Arbeits- und Menschenrechten.
Das heißt u. a. Verbesserung der Zugänge zu Wohnraum in guter Qualität, zu nahrhaften Lebensmitteln oder auch zu hochwertigen Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen.
Ziel ist es u. a. die nachhaltigen Lebensgrundlagen zu sichern und zu unterstützen.
Im Februar 2022 hat die Arbeitsgruppe der EU Platform on Sustainable Finance ihren Abschlussbericht zur sozialen Taxonomie vorgelegt. Eine Entscheidung der EU-Kommission, ob und in welcher Form die Vorschläge der Arbeitsgruppe umgesetzt werden, steht aktuell noch aus. Zu erwarten ist allerdings, dass die Vorschläge mindestens bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode nicht mehr aktiv aufgegriffen werden.
Wir werden unsere Kund:innen aktiv begleiten und sie gemeinsam mit den diakonischen Verbänden unterstützen. In jedem Fall empfehlen wir allen Unternehmen und Einrichtungen, die unter die Berichtspflicht der sogenannten CSRD-Richtlinie fallen, sich mit den neuen Vorgaben intensiv zu befassen. Nach jetzigem Stand sind dies Organisationen mit durchschnittlich 250 Mitarbeiter:innen, einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme in Höhe von 25 Millionen Euro – wobei die Pflicht bereits greift, wenn zwei der drei genannten Faktoren erfüllt sind.
Wichtig zu wissen ist: Der Schwellenwert hinsichtlich der Mitarbeiteranzahl soll auf 1.000 angehoben werden, allerdings muss dieser Vorschlag der EU-Kommission erst noch den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen und vom Europäischen Parlament sowie vom EU-Rat geprüft und verabschiedet werden.
Die Evangelische Bank hat in zwei Schreiben an die EU-Kommission bzw. die EU-Kommissionspräsidentin die Bedeutung einer sozialen Taxonomie hervorgehoben. Neben der Forderung zur Einführung im Jahr 2022 folgte im Jahr 2023 gemeinsam mit Vertretern verschiedener Initiativen und anderer Banken die Betonung der Notwendigkeit eines Social Investment Frameworks.
Am 19.08.2022 hat der Vorstand der Evangelischen Bank eine E-Mail an die EU-Kommission versendet, in der für die baldige Einführung einer sozialen Taxonomie geworben wird. In dem Schreiben heißt es, dass nur ein verbindliches Rahmenwerk Unternehmen sowie Anlegern und Kreditgebern klare Leitlinien dafür liefern könne, was sozial nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten sind.
Vor dem Hintergrund der stockenden Planungen bzgl. der Einführung einer sozialen Taxonomie hat die Evangelische Bank am 12.10.2023 im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe kirchlicher Investoren (AKI) in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen die Schaffung eines „Social Investment Framework“ gefordert. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass soziale Investitionen Teil der EU Sustainable Finance Regulierung werden. Neben den anderen Mitgliedern des AKI haben auch europäische Organisationen wie die European Association of Public Banks (EAPB), CSR Europe und der Verband öffentlicher Unternehmen (SGI Europe) den Brief unterzeichnet.