Entsprechenserklärung 2022 zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Evangelischen Bank erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung am 18.03.2022 den Empfehlungen des „Corporate Governance Kodex“ mit folgender Ausnahme entsprochen wurde:

Im Abschnitt 2.2. („Generalversammlung“) des CGK wurde festgelegt, dass die Generalversammlung den Jahresabschluss feststellt. Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Aufsichtsrat von seiner Möglichkeit nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch gemacht und den Jahresabschluss der EB für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt.