EB-Stiftung

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Die Evangelische Bank-Stiftung (EB-Stiftung) sieht sich als kirchliche Stiftung den Grundsätzen von Kirche und Diakonie verpflichtet und will durch ihre Arbeit und mit ihren Mitteln kirchliche Institutionen sowie Einrichtungen der Diakonie und Wohlfahrtspflege fördern und unterstützen.

Die EB-Stiftung ist aus der Zusammenführung der EKK-Stiftung, der ACREDO-Stiftung und der EDG Kiel-Stiftung entstanden. Die Bündelung des Stiftungsvermögens sichert die dauerhafte Verwirklichung der Stiftungszwecke.


Fördermöglichkeiten

  • Förderung von besonders begabten christlichen Nachwuchskräften in Kirche und Diakonie

Hoch qualifizierte Mitarbeitende sind für die Managementanforderungen ihrer Institutionen unabdingbar, um in der Konkurrenz zu anderen Non-Profit-Organisationen zu bestehen.

Ein Schwerpunkt der Stiftung liegt hier bei berufsqualifizierenden Managementkursen.

Gefördert werden Fort- und Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen besonders begabter christlicher Nachwuchskräfte, die Führungspositionen in Kirche und Diakonie anstreben oder bereits eingenommen haben.

  • Darüber hinaus fördert die EB-Stiftung das DeutschlandSTIPENDIUM
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Übernahme der Förderfunktion (50 % Finanzierung) des 2011 von der Bundesregierung aufgesetzten Förderprogramms für "Begabte Studierende, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben".

  • Bundesweite Förderung von kirchlichen, gemeinnützigen und mildtätigen Projekten/Investitionsgütern durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts

Mit diesem weiteren Schwerpunkt verfolgt die Stiftung bei der Vergabe der Fördermittel insbesondere die Grundsätze des hohen Wirkungsgrades der eingesetzten Mittel sowie das Bewirken von Problemlösungen für Menschen, die unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind.

Die EB-Stiftung ermöglicht die Förderung von Projekten/Investitionsgütern im kirchlichen Bereich sowie der Diakonie/Caritas und der sonstigen Freien Wohlfahrtspflege, soweit dort anderweitige Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind.

Die Förderung bezieht sich insbesondere auf Projekte/Investitionen

  •  der Kinder- und Jugendarbeit
  •  des Kindergartenwesens,
  •  der Behindertenhilfe,
  •  der Altenhilfe, Altenpflege und Krankenhäuser

→  Baumaßnahmen/Sanierungen, Personalkosten und sonstige laufende Kosten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Stiftungsanträge können nur noch über das Online-Portal eingestellt werden.

Voraussetzung für eine Antragsstellung ist das Aufrufen der Vergaberichtlinien

Eine Antragstellung zu den einzelnen Stiftungszwecken:

  • Nachwuchskräfte
  • DeutschlandSTIPENDIUM
  • Projekte/Investitionsgüter

kann in den jeweiligen Abschnitten dieser Vergaberichtlinien über den dortigen Link vorgenommen werden.

Zu den Richtlinien (PDF):

Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet der Stiftungsvorstand in seinen zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) stattfindenden Sitzungen.

Sitzungstermine des Stiftungsvorstandes
im Jahr 2024

  • 23.05.2024
  • 12.12.2024

Annahmeschluss
für Stiftungsanträge

  • 23.04.2024
  • 01.11.2024

Ihre Ansprechpartner:innen

Dominik Herwig-Langefeld

Geschäftsführer
E-Mail

Dorothea Fabisch

Stiftungsreferentin
E-Mail

Kerstin Praaß

Stiftungsreferentin
E-Mail