Im Folgenden finden Sie die Antworten zu den häufig gestellten Fragen. Falls Sie darüberhinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an uns. Vielen Dank.
Fragen und Antworten
Persönliche Daten
Bitte teilen Sie der Evangelischen Bank Ihre neue Adresse direkt im Online-Banking mit. Klicken Sie hierfür auf den Pfeil neben Ihrem Namen oben rechts. Wählen Sie anschließend den Bereich „Persönliche Daten“. Unter dem Punkt „Adressen“ können Sie die bislang hinterlegte Adresse bearbeiten.
Zudem können Sie Ihre Adressänderung mit Ihrer Telefon-PIN auch telefonisch am Service-Telefon vornehmen.
Einen bestehenden Freistellungsauftrag bei der Evangelischen Bank können Sie direkt im Online-Banking anpassen. Klicken Sie zuerst auf den Pfeil neben Ihrem Namen oben rechts. Wählen Sie in der Dropdown-Liste den Bereich „Steuern“ und anschließend den Punkt „Freistellungsauftrag“.
Sollten Sie keinen Zugang zum Online-Banking haben, können Sie den Freistellungsauftrag auch im unteren Bereich unseres Internetauftritts unter "Formulare & Serviceaufträge" in der Rubrik "Persönliche Daten" abrufen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall den Freistellungsauftrag in der Ausfertigung für die Bank vollständig ausgefüllt zurück.
Die Löschung können Sie im Online-Banking vornehmen. Nach einem Klick auf den Pfeil neben Ihrem Namen können Sie den Bereich „Steuern“ auswählen. In der sich nun öffnenden Übersicht befindet sich der Punkt „Freistellungsauftrag“. Wählen Sie diesen aus, um Einsicht auf Ihre bestehenden Freistellungaufträge zu erhalten. Eine Löschung ist durch die Eingabe einer Frist nur zum Kalenderjahresende möglich.
Wenn Sie volljährig werden, bekommen Sie alle Daten von uns automatisch zugesendet.
Girokonto
Sie bestimmen, über welchen Weg Sie Ihre Kontoauszüge haben möchten. So haben Sie zum einen die Möglichkeit, im Online-Banking über Ihr Postfach Ihre Kontoauszüge im pdf-Format abzurufen.
Oder aber Sie entscheiden sich für den kostenfreien Bezug Ihrer Kontoauszüge über einen Kontoauszugsdrucker der Evangelischen Bank oder über einen der 12.800 Kontoauszugsdrucker der Volks- und Raiffeisenbanken, die mit dem VR-KontoAuszugsService-Logo.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich Ihre Auszüge per Post zuschicken zu lassen. Der erste Versand pro Monat ist hierbei bei Ihrem Girokonto EB-Lebenswert kostenlos.
Mit der girocard Ihres Girokonto EB-Lebenswert können Sie bundesweit an insgesamt über 14.600 Geldautomaten der Volks- und Raiffeisenbanken (BankCard ServiceNetz*) bis zu dreimal pro Monat kostenlos Bargeld abheben.
Als Kunde der Evangelischen Bank können Sie zudem als Besitzer einer Kreditkarte der Evangelischen Bank bundesweit, europaweit und weltweit mit Ihrer MasterCard oder VisaCard an allen Geldautomaten, die das MasterCard- / VisaCard-Akzeptanzzeichen ausweisen, Bargeld auszahlen lassen. Die Gebühren betragen 2 % des Umsatzes, mindestens jedoch 5,00 Euro. Beachten Sie bitte Ihr jeweiliges Kartenlimit.
Übrigens: Eine Bargeldauszahlung an Kunden der Evangelischen Bank liegt im Ermessen der Fremdbanken.
* Inhalt verweist auf externe Seite
Das Verfügungslimit beträgt an den Geldausgabeautomaten der Evangelischen Bank 1.000 Euro pro Tag. An den Geldautomaten des BankCard ServiceNetzes sind in der Regel Bargeldabhebungen bis zu 2.000 Euro möglich.
Damit Sie als Kunde der Evangelischen Bank Bargeld auf Ihr Girokonto bzw. Geschäftskonto einzahlen können, sind wir eine Kooperation mit der ReiseBank eingegangen. Bargeldeinzahlungen können somit in bundesweit ca. 100 Geschäftsstellen der ReiseBank vorgenommen werden.
Hier finden Sie die Standorte der ReiseBank:
Alternative am Standort Kassel: Einzahlungsautomat der Evangelischen Bank
Neben der Möglichkeit von Bargeldeinzahlungen bei der ReiseBank besteht die Möglichkeit, Bargeld über den Einzahlungsautomaten im SB-Bereich der Evangelischen Bank in Kassel einzuzahlen. Voraussetzung: Sie verfügen über eine girocard (Debitkarte) der Evangelischen Bank.
Online-Banking
Bitte wenden Sie sich an das Service-Telefon unter 0561 7887-4000.
Wie kann ich meinen Onlinezugang wieder entsperren?
Wenn Sie die Online-PIN dreimal falsch eingeben haben, wird Ihr Onlinezugang automatisch aus Sicherheitsgründen gesperrt. Sie können den Zugang mit der korrekten PIN und einer TAN selbst entsperren. Sollten Sie keine gültige PIN besitzen, wenden Sie sich bitte an das Service-Telefon unter 0561 7887-4000.
Über einen Klick auf den Pfeil neben Ihrem Namen oben rechts öffnet sich eine Dropdown-Liste. Wählen Sie hier den Bereich „Datenschutz & Sicherheit“. Unter dem ersten Punkt „Online-Zugang sperren“ können Sie selbstständig eine Sofortsperre veranlassen, wenn z. B. ein Dritter Kenntnis von Ihrer Online-PIN und Ihrem VR-NetKey hat oder erhalten haben könnte. Die Eingabe einer TAN ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Sofort-Sperre ggf. von jedem Benutzer (z. B. zweiter Kontoinhaber oder Bevollmächtigter) durchgeführt werden muss.
Die Freigabe des Online-Zugangs kann nur schriftlich erfolgen.
Möchten Sie Geld ins Ausland überweisen, kommt es darauf an, in welches Land Sie einen Betrag überweisen möchten.
- Sofern Sie Geld in ein Land überweisen möchten, das dem SEPA-Zahlungsverkehrsraum angehört – dies sind die 28 EU-Mitgliedsländer, die drei EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein sowie die Schweiz und Monaco:
Nutzen Sie bitte den Bereich „Banking & Verträge“, den Sie in der oberen Mitte Ihres Bildschirmes finden. Wählen Sie den Reiter "Überweisung" und darunter den Auftrag "Inland / SEPA". - Sofern Sie in ein anderes Land eine Überweisung tätigen wollen (etwa in die USA oder einen afrikanischen Staat):
Nutzen Sie bitte den Bereich „Banking & Verträge“, den Sie in der oberen Mitte Ihres Bildschirmes finden. Wählen Sie den Reiter "Überweisung" und darunter den Auftrag "Ausland". Sollte Ihnen diese Option nicht zur Verfügung stehen, können Sie Ihre Überweisung auch telefonisch über unser Service-Telefon unter der Rufnummer 0561 7887-4000 anweisen.
Die Sicherheit des Sm@rtTAN plus-Verfahrens beruht auf mehreren Merkmalen, das macht das Verfahren gegenüber anderen Transaktionsverfahren besonders sicher.
Da Ihre TAN per photoTAN-Generator erzeugt wird, also mit einem vom Internet getrennten Gerät, kann sie nicht ausgespäht werden. Die erzeugte TAN ist nur für kurze Zeit und ausschließlich für den jeweils aktuellen Vorgang gültig. Die wichtigsten Auftragsdaten werden auf dem photoTAN-Generator nochmals angezeigt. Sie können also vor Eingabe der erzeugten TAN überprüfen, ob alle Daten korrekt sind.
Der Sm@rtTAN photo-Generator erstellt in Verbindung mit der girocard der Evangelischen Bank und dem Online-Banking eine einmal gültige, besonders sichere TAN.
Sie können ein Gerät für 19,95 Euro einfach und bequem telefonisch unter unserer Rufnummer 0561 7887-4000 bestellen. Wir sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr gerne für Sie da.
Das Sm@rtTAN plus-Verfahren aktivieren Sie in wenigen Schritten im Online-Banking.
Sie benötigen einen photoTAN-Generator und eine girocard der Evangelischen Bank. Sollten Sie noch keine girocard der Evangelischen Bank besitzen, informieren Sie uns bitte unter 0561 7887-4000.
Das Sm@rtTAN plus-Verfahren ist einfach und bequem. Die Schritte zur Erzeugung einer TAN erläutern wir hier am Beispiel einer Überweisung.
- Geben Sie – wie gewohnt – im Online-Banking die Daten für Ihre Überweisung ein und senden diese mit "Eingabe prüfen" ab.
- Ihnen wird nun ein Code und das TAN-Eingabefeld angezeigt.
- Stecken Sie Ihre girocard in den TAN-Generator.
- Halten Sie anschließend Ihren photoTAN-Generator direkt auf den Code und fotografieren diesen.
- Anschließend erhalten Sie die erforderliche TAN auf das Display Ihres photTAN-Generators.
- Kontrollieren Sie die im Display angezeigten Auftragsdaten – Kontonummer/IBAN und Betrag – und bestätigen Sie diese mit der OK-Taste Ihres TAN-Generators. Die errechnete TAN erscheint auf dem Display.
- Wenn die angezeigten Auftragsdaten korrekt sind, können Sie die TAN im Online-Banking eingeben und die Überweisung freigeben. Stimmen die Auftragsdaten nicht mit den von Ihnen eingegebenen Daten überein, brechen Sie in jedem Fall den Vorgang ab und informieren Sie uns unter 0561 7887-4000.
Der Hintergrund dazu ist, dass Kund:innen vorzeitig die "Eingaben prüfen"-Maske im OnlineBanking bzw. in der VR Banking App trotz des Hinweises verlassen und deshalb der Auftrag nicht wie gewünscht ausgeführt wird. Weitere Hinweise zur Nutzung finden Sie in den beigefügten Bildansichten.
Die Bestätigung der erfolgreichen Direktfreigabe SecureGo plus in der Transaktionsrecherche, ist nicht die Bestätigung des Auftrags der erfasst wurde.
Es handelt sich hierbei nur um die Unterschrift für den Auftrag und dass die Daten durch den Kunden geprüft wurden.
Informationen, die im Dialog angezeigt werden, nachdem der Auftrag erfasst wurde:
Information in der VR SecureGo Plus App in Ihrem Device nach der Bestätigung der Direktfreigabe:
Bei dem Austausch der girocards brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Die neue Karte ist beim erstmaligen Einsatz im Online-Banking automatisch aktiviert.
Bei einer Neubestellung der Karte müssen Sie diese zunächst im Online-Banking einrichten. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu über das Service-Telefon unter 0561 7887-4000.
Sie haben im Online-Banking die Möglichkeit Lastenschriften zurückzugeben. Unter dem Reiter „Banking & Verträge“, den Sie in der oberen Mitte Ihres Bildschirms finden, gelangen Sie zur Startseite mit Ihrer Kontenübersicht. Wählen Sie nun das Konto, von dem die Lastschrift eingezogen wurde. Mit einem weiteren Klick auf die Buchung gelangen Sie zur Detailübersicht. Hier finden Sie den Button „Lastschrift zurückgeben“. Die Rückgabe der Lastschrift erfolgt mit TAN-Bestätigung. Der stornierte Betrag wird Ihnen als Gutschrift einer Überweisung sofort in Ihren Kontoumsätzen angezeigt. Buchungen, die nicht in dieser Liste angezeigt werden, können nicht storniert werden.
Lastschriften können 8 Wochen nach Buchung ohne Angabe von Gründen storniert werden.
Sollten Sie nach dieser Frist eine von Ihnen „nicht“ autorisierte Lastschriftbuchung auf Ihrem Konto feststellen, wenden Sie sich bitte mittels Kontaktformular im Online-Banking an uns. Nicht autorisierte Lastschriften können max. bis 13 Monate nach Buchung reklamiert werden (BGH 676b Abs. 2).
Telefon-Service
Bitte kontaktieren Sie uns dafür unter der Rufnummer 0561 7887-4000.
Die Telefon-PIN erhalten Sie bei Kontoeröffnung per Post zugesandt. Pro Kunde gibt es für alle Konten eine Telefon-PIN. Sie können die Telefon-PIN natürlich jederzeit über den Sprachcomputer ändern.
Folgende Transaktionen können Sie telefonisch durchführen:
- Sperre der girocard
- Abfrage von Kontostand und Umsatzauskunft
- Einrichtung, Änderung und Löschung von Daueraufträgen
- Durchführung von Überweisungen (bis 5.000,- Euro pro Tag)
- Rückgabe von Lastschriften
- Bestellung von Sorten und Reiseschecks
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer girocard oder Kreditkarte wird Ihnen am Telefon direkt geholfen. Auch erfassen wir Ihre Kartenbestellung gerne für Sie. Ferner erhalten Sie Informationen bezüglich des VR BankCard-Service Netzes und die diversen Einsatzmöglichkeiten Ihrer Karten.
Ihre Wertpapieraufträge nimmt das freundliche Serviceteam gerne für Sie zu günstigen Konditionen entgegen: Kauf- und Verkaufsaufträge von Aktien, Anleihen, Fonds und Optionsscheinen sowie Zeichnungen von Neuemissionen.
Hinweis: Die Einstieg-Telefon-PIN ist nicht identisch mit der Einstieg-Online-PIN.
Was muss ich nun tun?
Sofern Sie Ihre alte Telefon-PIN noch wissen, entsperren wir diese. Anderenfalls senden wir Ihnen eine neue Telefon-PIN zu. Bitte kontaktieren Sie uns dafür unter der Rufnummer 0561 7887-4000.
Sie können uns über die folgende Telefonnummer erreichen:
0561 7887-4000
Wir sind montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr persönlich für Sie da.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049 561 7887 4000.
girocard (Debitkarte)
Sie haben die girocard (Debitkarte) wiedergefunden und Sie sind sicher, dass sie nicht in fremden Händen war? Dann senden Sie uns bitte eine Mitteilung mit diesem Hinweis zur Aufhebung der Sperre.
Was muss ich veranlassen?
Sollten Sie dreimal Ihre girocard PIN (Debitkarte PIN) falsch eingegeben haben, haben wir die Möglichkeit, die Sperre der PIN wieder aufzuheben.
Bitte senden Sie uns dazu eine Mitteilung. Bitte warten Sie anschließend unsere Bestätigungs-Mitteilung ab. Um die PIN endgültig zu reaktivieren, ist es notwendig, die Karte einmal an einem Geldautomaten einzusetzen und dabei die PIN einzugeben. Wichtig ist hierbei, dass die PIN bei der ersten Eingabe stimmen muss.
Ja, wir können Ihnen eine neue PIN zusenden. Eine neue Karte ist nicht erforderlich.
Änderungen sind jederzeit möglich. Diese können per Auftrag an die Bank über das Online-Banking oder über das Telefon-Banking mit PIN erfolgen.
Sie können als Kunde über 14.600 Geldautomaten des VR-BankCard ServiceNetzes nutzen.
Selbstverständlich können Sie Ihre girocard (Debitkarte) auch an allen anderen Geldautomaten benutzen. Die entsprechenden Entgelte erheben die geldausgebenden Institute.
Die Bestellung können Sie bequem telefonisch über unser Service-Telefon unter der Rufnummer 0561 7887-4000 vornehmen.
Kreditkarte
Sie können für das Konto sowohl eine MasterCard/VisaCard Classic als auch eine MasterCard/VisaCard Gold für den Kontoinhaber bzw. eine Partnerkarte (z. B. für den Bevollmächtigten) beantragen.
Bitte kontaktieren Sie uns dafür unter der Rufnummer 0561 7887-4000.
Ja, die Evangelische Bank bietet diesen Service im Online-Banking direkt in der Kontenübersicht an. Sie können zudem Ihre Abrechnung als pdf über den kostenlosen digitalen Briefkasten erhalten.
Bitte sperren Sie Ihre MasterCard bzw. VisaCard bei der zentralen Sperrannahme
(Telefonnummer +49 116 116). Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie eine Ersatzkarte wünschen.
Einen evtl. Kartendiebstahl zeigen Sie bitte bei der Polizei an.
Unser Tipp: Bitte notieren Sie sich Ihre Kreditkartennummer, da viele Polizeistellen bei der Anzeige nach dieser Nummer fragen. Aus Sicherheitsgründen ist die vollständige Kreditkartenummer nicht im EB-Online-Banking oder auf der monatlichen Kreditkartenrechnung aufgeführt.
Bei Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen oder zur Meldung eines Schadens rufen Sie bitte die Service-Hotline unserer Partners R+V an. Nachfolgend finden Sie je nach Bedarf die entsprechenden Rufnummern.
Telefonnummer | Anliegen | Servicezeiten |
0800 533-1112 | Auskünfte, Beratung, Fragen zu Produkten und bestehenden Verträgen (außer Lebens-, Renten- und Krankenversicherung) | Montags bis Freitag 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
0800 533-1111 (aus dem europäischen Ausland: +49 611 1675-0507) |
Schadensmeldung | 7 Tage in der Woche, rund um die Uhr |
0800 533-1111 | Schadensstatus: Stand der Bearbeitung oder Regulierung sowie sonstige Fragen zu einem gemeldeten Schaden | Montags bis Freitag 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Bei Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen oder zur Meldung eines Schadens rufen Sie bitte die Service-Hotline unserer Partners R+V an. Nachfolgend finden Sie je nach Bedarf die entsprechenden Rufnummern.
Telefonnummer | Anliegen | Servicezeiten |
0800 533-1112 | Auskünfte, Beratung, Fragen zu Produkten und bestehenden Verträgen (außer Lebens-, Renten- und Krankenversicherung) | Montags bis Freitag 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
0800 533-1111 (aus dem europäischen Ausland: +49 611 1675-0507) |
Schadensmeldung | 7 Tage in der Woche, rund um die Uhr |
0800 533-1111 | Schadensstatus: Stand der Bearbeitung oder Regulierung sowie sonstige Fragen zu einem gemeldeten Schaden | Montags bis Freitag 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Beim Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Fremdwährung rechnet grundsätzlich die Kartenorganisation den Betrag zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank in Euro um und belastet dem Karteninhaber den Betrag plus 1 % des Umsatzes.
Sie können sich mit Ihrer Kreditkarte weltweit an allen Geldautomaten, die Kreditkarten akzeptieren, Bargeld auszahlen lassen.
Sie können im Rahmen Ihres Kartenlimits täglich 500,00 Euro Bargeld verfügen.
Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuellen Entgeltregelungen aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Evangelischen Bank.
Es kann sein, dass Geldautomatenbetreiber andere interne Grenzen eingestellt haben. Hierauf hat die Evangelische Bank keinen Einfluss.
Was ist zu tun?
Erteilen Sie uns einen Auftrag zur Zusendung einer neuen PIN. Dies können Sie hier einfach und bequem direkt erledigen.
Ihre bisherige Kreditkarte behält weiter ihre Gültigkeit. Eine neue Karte ist nicht erforderlich.
Die mit Ihrer Kreditkarte getätigten Umsätze werden zum 30. des Monats abgerechnet. Sie erhalten darüber eine Abrechnung. Der Abrechnungsbetrag wird am 5. Bankarbeitstag des Folgemonats Ihrem Girokonto belastet.
Sie können Guthaben auf Ihr Kreditkartenkonto überweisen, um so z. B. Ihren Verfügungsrahmen zu erhöhen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für Einzahlungen auf Ihre Kreditkarte die IBAN Ihres persönlichen Kreditkartenkontos als Empfängerkonto bei der Überweisung angeben müssen. Sie können maximal 10.000 Euro einzahlen.
Die IBAN Ihres Kreditkartenkontos finden Sie
- auf Ihrer Kreditkartenabrechnung als Angabe des Einzahlungskontos oder
- im Online-Banking unter dem Reiter „Banking & Verträge“ > „Start“.
Hier erscheint eine Übersicht all Ihrer Konten. Klicken Sie auf den kleinen Pfeil neben Ihrem Kreditkartenkonto. In der sich öffnenden Übersicht finden Sie die IBAN bei dem angezeigten Abrechnungskonto.
Wenn alle Daten in Ihrer Überweisung richtig angegeben sind, wird der Betrag bereits 60 Minuten nach Zahlungseingang auf Ihrer Karte gutgeschrieben.
Was muss ich veranlassen?
Bitte wenden Sie sich an das Service-Telefon unter 0561 7887-4000.
Zahlungsverkehr
Überweisungen, die Sie im Online-Banking erteilen, werden durch PIN und TAN von Ihnen autorisiert.
Nach dem Zahlungsverkehrsrecht, welches auf Grundlage der Vorgaben des EU-Verbraucherministeriums im Jahr 2009 für alle Banken in Europa eingeführt wurde, können angenommene oder ausgeführte Überweisungen nicht mehr storniert werden.
Wir sind somit auf das Wohlwollen und die Mithilfe der Empfängerbank und des Empfängers angewiesen. Gerne versuchen wir für Sie (ohne Gewähr) auf ausdrücklichen Wunsch von Ihnen das Geld beim Empfänger zurückzuholen.
Bitte rufen Sie uns hierzu unter der 0561 7887-4000 an oder stellen einen Auftrag über "Mitteilung an die Bank" aus Ihrem Online-Banking. Ein Widerruf ist zeitkritisch und maximal wenige Stunden nach Ausführung möglich. Für diese Bemühungen erlauben wir uns, ein Entgelt zu nehmen. Dieses finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis der Evangelischen Bank unter dem Kapitel "Überweisungsverkehr" unter Punkt 4.5 "Sonstige Entgelte" (Stand: 01.04.2018).
Dispo (eingeräumte Kontoüberziehung)
Als Privatkunde können Sie das Limit bis zur Höhe des 3-fachen Nettoeinkommens, max. Euro 25.000,-- (Bonität vorausgesetzt) in Absprache mit Ihrer Kundenberaterin/Ihrem Kundenberater selbst festlegen. Voraussetzung hierfür ist ein regelmäßiger Gehaltseingang.
Sollten Sie einen Dispo (eingeräumte Kontoüberziehung) wünschen, können Sie diesen direkt im Online-Banking oder aber auf unserer Homepage unter Kredite beantragen.
Wir stellen unsere Kredite jeweils auf die antragstellende Person ab und benötigen bei entsprechend verfügbarem Einkommen i. d. R. keine Stellung von Sicherheiten.
Wir informieren Sie bereits, bevor wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Sie auf ein Beratungsangebot hinzuweisen. Diese gesetzliche Verpflichtung greift, wenn Sie ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten und durchschnittlich mehr als 75 Prozent Ihres Dispokredits (eingeräumte Kontoüberziehung) in Anspruch nehmen.
Als zusätzlichen Service geben wir Ihnen vorab schon folgenden Warnhinweis, wenn Sie in den vergangenen drei Monaten vor Rechnungsabschluss Ihren Dispokredit (eingeräumte Kontoüberziehung) mit durchschnittlich mehr als 50 % in Anspruch genommen haben. Wir informieren Sie darüber, dass die ausgewiesenen Sollzinsen angefallen sind und nennen Ihnen den aktuelle Zinssatz für Ihren Dispokredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Zudem erhalten Sie den Hinweis, dass weitere Sollzinsen anfallen, wenn Sie den Dispokredit (eingeräumte Kontoüberziehung) weiter in Anspruch nehmen.
Kredite
Sollten Sie einen Privatkredit beantragen wollen, finden Sie hier die entsprechenden Informationen.
Wir bieten Privatkredite zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro an.
Nein.
Die Kreditsumme zahlen wir auf das von Ihnen im Vertrag angegebene Konto aus und ziehen die Rate bei Fälligkeit von diesem per Lastschrift ein.
Natürlich freuen wir uns sehr, wenn Sie auch Ihr Gehaltskonto bei uns eröffnen.
Einer unserer Kostenvorteile: Wir nehmen kein Bearbeitungsentgelt.
Leider geben wir keine Kreditzusagen weit im Voraus, da die Bonitätsprüfung lediglich zum Zeitpunkt der Auszahlung erfolgt. Eine Einschätzung und/oder Prüfung für die Zukunft können wir nicht vornehmen. Ausgenommen davon sind Kreditablösungen, die unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können.
Wenn ja, welche Kosten entstehen für mich?
Ja, sofern eine Sondertilgung vereinbart wurde, ist diese kostenlos.
Eine Sondertilgung oder eine vorzeitige Ablösung unserer Kredite ist jederzeit möglich. Auf die Einhaltung der in allgemeinen Darlehensbedingungen genannten Kündigungsfrist bestehen wir in der Regel nicht. Bei vorzeitiger Kündigung und Sondertilgung erhebt die Evangelische Bank ein Entgelt in Höhe von 1 % der Restschuld.
Wir rechnen den Kredit mit der Wertstellung des Tages ab, an dem wir den Restbetrag erhalten. Ab dem Tag der Ablösung fallen keine Zinsen mehr an.
Wir stellen unsere Kredite jeweils auf die im Kreditvertrag genannte(n) Person(en) ab, Sicherheiten (wie z. B. Sparbriefe oder Kfz-Briefe etc.) nehmen wir grundsätzlich nicht herein. Bei Ehepartnern und eheähnlichen Gemeinschaften sollten beide Partner gemeinsam einen Kreditantrag stellen.
Wir vergeben nach Bedarf:
- Dispo oder Privatkredite für den privaten Konsum.
- Immobilienkredite, Ökokredite und Fördermittel der KfW für den Bau oder Kauf oder Maßnahmen an bestehenden Immobilien.
- Finanzierungsangebote für institutionelle Kunden.
Sollten Sie eine Baufinanzierung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater.
Die Dauer ist je nach Finanzierungsvorhaben von Fall zu Fall unterschiedlich. Auskunft erteilt Ihnen Ihre Kundenberaterin/Ihr Kundenberater.
Die Dauer hängt vom Einreichen der Unterlagen ab. Danach erfolgt eine Kreditentscheidung. Natürlich versuchen wir in kürzester Zeit, Sie hierüber zu informieren und den Kredit bei positivem Bescheid auszuzahlen.
Wertpapiere
Allgemeines zum Depot
Ihre Depotnummer und die BIC der Evangelischen Bank, Bank-Nr. 7165, DBC-Nummer 7268 für inländische und 67268 für ausländische Wertpapiere sowie den Hinweis, dass die Übertragung über die DZ BANK / dwpbank erfolgen soll.
Gerne übernehmen wir den Depoteinzug für Sie. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Service-Telefon unter 0561 7887-4000.
Depoteröffnung / Depotüberträge / Depotschließung
Bei einem Depotübertrag ist zu unterscheiden zwischen ohne Gläubigerwechsel, mit Gläubigerwechsel, Schenkung, Übertrag an Ehepartner oder Erbschaft. Ein Gläubigerwechsel liegt dann vor, wenn der empfangende Depotinhaber ungleich dem abgebenden Depotinhaber ist.
Bei einem Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel teilt das übertragende Kreditinstitut dem übernehmenden Kreditinstitut die Anschaffungsdaten der Wertpapiere mit. Die Anschaffungsdaten werden im Falle einer Veräußerung/Fälligkeit bei dem übernehmenden Kreditinstitut berücksichtigt.
Bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel wird noch einmal unterschieden, ob der Übertrag entgeltlich oder unentgeltlich ausgeführt werden soll. Ein entgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel wird steuerlich wie eine Veräußerung behandelt. Ein unentgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel wird steuerlich wie eine Schenkung behandelt.
Schenkungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer; aber das Kreditinstitut ist bei einem solchen Depotübertrag verpflichtet eine Meldung an das Finanzamt zu machen.
Übertrag an Ehepartner oder Gemeinschaftsdepots mit Ehepartner unterliegen nicht der Abgeltungssteuer; aber das Kreditinstitut ist bei einem solchen Depotübertrag verpflichtet eine Meldung an das Finanzamt zu machen.
Erbschaft unterliegt nicht der Abgeltungsteuer; aber das Kreditinstitut ist bei einem solchen Depotübertrag verpflichtet, eine Meldung an das Finanzamt zu machen.
Die Gutschrift bzw. die Belastung erfolgt am Valutatag, wobei die Wertstellung (Valuta) i. d. R. bei inländischen Wertpapieren mit zwei Börsentagen und bei ausländischen Wertpapieren mit drei Börsentagen nach Handelsdatum erfolgt.
Technik und System
Was kann ich tun?
Zum Aufruf der PDF-Formulare benötigen Sie eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader. Sie haben eventuell keine bzw. eine ältere Version auf Ihrem Rechner. Die aktuelle Version können Sie sich unter folgendem Link kostenlos aus dem Internet herunterladen:
Erscheint die Meldung "Wie möchten Sie mit dieser Datei verfahren?", wenn Sie auf ein Formular klicken, dann wählen Sie bitte "Die Datei vom aktuellen Ort öffnen".
* Inhalt verweist auf externe Seite
Nach 15 Minuten ohne Eingabe im Online-Banking erscheint dieser Fehlerhinweis, es erfolgt zugleich eine automatische Abmeldung.
Sollte der Fehlerhinweis früher auftreten, kann dies z. B. an einem Proxy Cluster oder Ihrem Netzwerk liegen. Dies tritt unter anderem bei Firmen-Proxies auf, die wechselnde IP-Adressen vergeben. Dadurch kann es sein, dass Sie auf unterschiedliche Server geleitet werden, welchen Ihre Sitzungsdaten nicht bekannt sind.