KUNO ist die Abkürzung für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“
Was ist KUNO?
KUNO ist ein System der Polizeibehörden und der Wirtschaft zur Reduktion von Betrug im elektronischen Lastschriftverfahren für Zahlungen per Debitkarte mit Unterschrift. Relevante Kontoinformationen polizeilich angezeigter Kartendiebstähle/-verluste werden von den Polizeidienststellen des Bundes und der Länder an eine zentrale Meldestelle übermittelt. Von dort aus werden die Daten an die angeschlossenen Handelsunternehmen weitergegeben, sodass diese Zahlungen mit den gemeldeten Karten anschließend abgelehnt werden können.
Sie sollten daher Ihre girocard (Debitkarte) nach dem Verlust nicht nur bei der Bank sperren lassen, sondern diese auch bei der Polizei als gestohlen melden, da KUNO als zusätzlicher unabhängiger Bürgerservice der Polizei angeboten wird. Eine KUNO-Sperrung kann ausschließlich bei der Polizei vorgenommen werden. Online oder telefonisch ist eine Sperrung nicht möglich.
Warum KUNO?
In Deutschland existieren zwei unterschiedliche Zahlungsverfahren, die bei der Zahlung mit einer Bankcard (Debitkarte) zum Einsatz kommen können:
- die Zahlung mit PIN Eingabe (girocard-Verfahren)
- die Zahlung mit Unterschrift (elektronisches Lastschriftverfahren).
Da Banken und Sparkassen dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten nur im Rahmen des girocard-Verfahrens melden, können Debitkarten im Lastschriftverfahren weiterhin zur Zahlung verwendet werden.
Wichtig: Eine KUNO-Meldung entbindet den Anzeigenden nicht von seiner Pflicht, auch das kontoführende Kreditinstitut unverzüglich über den Diebstahl/Verlust seiner Karte zu informieren, damit diese auch für Verfügungen im girocard-System, also an Geldausgabeautomaten oder für Zahlungen mit Einsatz der Geheimnummer, gesperrt werden kann.
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