Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Verordnung EU 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO)
  • Informationen zu den Möglichkeiten zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen bei Investmentfonds
  • Informationen zur Mitwirkungspolitik gemäß § 134 b AktG
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zu Beschwerdestellen
  • Informationen zur Entgelttransparenz
  • Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie


Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Evangelischen Bank eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterab-satz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt
 

Verordnung EU 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO)

Die Evangelische Bank eG ist ein Finanzmarktteilnehmer sowie ein Finanzberater im Sinne des Art. 2 Nr. 1b) der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Deshalb ist die Evangelische Bank eG verpflichtet, folgende Angaben gemäß Art. 3, 4 und 5 der Offenlegungs-VO auf der Homepage zu veröffentlichen.

Der in Bezug genommene Branchenstandard wurde angepasst. Dies hat eine Anpassung unserer "Informationen nach Offenlegungs-VO" erforderlich gemacht:

Zudem bietet die Evangelische Bank eG Wertpapiere der Union Investment an. Entsprechende Informationen finden Sie auf folgender Seite der Union Investment:

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung Fonds
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung VermögenPlus
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung MeinInvest Nachhaltig

 

Informationen zu den Möglichkeiten zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen bei Investmentfonds

Investmentfonds haben nach dem geänderten Kapitalanlagegesetzbuch die Möglichkeit, zusätzliche Liquiditätsmanagementtools (LMT) einzusetzen. Die LMT können Auswirkungen auf das Liquiditätsrisiko der Kapitalanlage haben. Detaillierte Informationen finden Sie hier: Weiterführende Information zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagesetzbuch


Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Evangelische Bank eG
Ständeplatz 19
34117 Kassel

Telefon: 0561 7887-4000
Telefax: 0561 7887-4189
E-Mail: info@eb.de

Vertreten durch den Vorstand:
Thomas Katzenmayer (Vorsitzender), Joachim Fröhlich und Olaf Kreuzberg

Die Evangelische Bank eG ist als ungebundener Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung tätig.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsanlageberatung

 
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 500585-0
(0,14 Euro pro Minute Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro pro Minute.)
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org

Registernummer: D-90HM-XPGWG-73

 
Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung/ zuständige Behörden:
Industrie -und Handelskammer Kassel
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel

Telefon: 0561 7891-0
Telefax: 0561 7891-290
E-Mail: info@kassel.ihk.de


Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der
R+V Versicherung AG
Taunusstr. 1
65193 Wiesbaden

Gültig für die Vermittlung von R+V-Produkten:
Die Evangelische Bank bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V.
Die Provision ist in der von Ihnen an die R+V zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

Weitere bestehende Vereinbarungen mit anderen Gesellschaften dienen nur zur Betreuung des Bestandsgeschäftes. Neugeschäft mit diesen Gesellschaften erfolgt nicht.
 

Anschrift Schlichtungsstellen:
Verein Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
 

Beteiligungen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 5f. VersVermV
Es bestehen weder direkte noch indirekte Beteiligungen der Evangelischen Bank eG von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder dem Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder dem Kapital der Evangelischen Bank eG.


Interne Beschwerdestelle

Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden an erster Stelle. Es ist uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher ein zentrales Beschwerdemana­gement eingerichtet und Maßnahmen zur Beschwerdebearbeitung vorgesehen.

Im Fall einer Beschwerde wenden Sie sich bitte an die

Evangelische Bank eG
Beschwerdemanagement
Ständeplatz 19
34117 Kassel

Telefon: 0561 7887-4000
E-Mail: info@eb.de

Sollten wir die Beschwerde nicht intern zu Ihrer Zufriedenheit beilegen, so können Sie sich auch an die

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR
Schellingstraße 4
10785 Berlin

wenden.


Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 Zahlungskontengesetz


Informationen zur Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister nach §§ 45, 48 und 50 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Information about dedicated interface for Third Party Service Provider according to Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50


Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Mit diesem Merkblatt der Europäischen Kommission informieren wir Sie über Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen.