VRK-Tippgeberformular

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Tippgeber der VRK

 

 

Neukunde (gemäß Bedingungen der Provisionsvereinbarung)

Der Tippgeber stellt sicher, dass der Neukunde seine Einwilligung zur telefonischen Kontaktaufnahme durch die Evangelische Bank erteilt hat und kann dies nachweisen.

Der Kunde / die Kundin wurde darüber informiert, dass bei erfolgreicher Tippweitergabe der Tippgeber eine Provision von der Evangelischen Bank erhält.