Ein- und Auszahlungsprozess Reisebank

Ein- und Auszahlungsservice

Damit Sie Einzahlungen in Reisebank Filialen durchführen können, bitten wir Sie im Vorfeld folgende Schritte durchzuführen:

 

  1. Sie füllen das Formular „Selbstauskunft“ aus und unterzeichnen dieses.
  2. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular können Sie uns über service-ik@eb.de zustellen.
  3. Vom Unterzeichner der Selbstauskunft wird eine Identifizierung benötigt. Hierfür verwenden Sie bitte das angefügte Identifizierungsformular und legen jeweils eine Ausweiskopie bei.
  4. Sobald Ihre Angaben von uns und der Reisebank verarbeitet wurden, erhalten Sie eine entsprechende Information

Herkunftsnachweise beachten

Seit dem 8. August 2021 fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Barzahlungen die Vorlage eines aussagekräftigen Herkunftsnachweises für den einzuzahlenden Betrag – bei „Gelegenheitskunden“ ab einem Betrag von 2.500 Euro und bei einer dauerhaften Geschäftsbeziehung ab einem Betrag von 10.000 Euro.

Für Institutionen wird der Herkunftsnachweis ab einem Transaktionsvolumen von 10.000 EUR gefordert. Sollte die Bank bereits bei einem niedrigeren Betrag Bedenken hinsichtlich der legalen Herkunft des Bargeldes haben, kann sie auch bei einer niedrigeren Einzahlungssumme einen Herkunftsnachweis fordern. Sollte dieser Herkunftsnachweis nicht vorgelegt werden können oder unzureichende Angaben enthalten, behält sich die Reisebank das Recht vor, die Einzahlung abzulehnen.

Gemäß Angaben der BaFin können geeignete Nachweise insbesondere sein:

  • Aktueller Kontoauszug des Kundenkontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung ersichtlich ist
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege

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