Alles direkt
auf einen Blick
Finden Sie Ihre digitalen Service-Angebote
Dienste finden und einfach ändern
Service-Übersicht
EinBlick - Ihr digitales Kundenmagazin der Evangelischen Bank.
Erhalten Sie EinBlick zu Themen rund um nachhaltige Finanzen, regulatorische Vorgaben, News und Trends aus den Branchen Kirche, Diakonie und Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren aktuellen EinBlick-Newsletter!
Häufig nachgefragt (FAQs)
Falls Sie sich im Online-Banking gesperrt haben, können Sie sich kurz nach Sperrung über die Eingabe der richtigen PIN selbst entsperren. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben oder eine Entsperrung durch korrekte Eingabe Ihrer PIN nicht mehr möglich sein, wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice-Center (0561 7887-4060).
Ein Sicherheitsverfahren bezogen auf Ihr Online-Banking dient dazu, Ihr Online-Banking sicherer vor den unbefugten Zugang Dritter zu gestalten. Dafür entscheiden Sie sich bei der Einrichtung Ihres Online-Bankings für eines der beiden Sicherheitsverfahren SecureGo plus oder Sm@rt-TAN photo.
Sie können die folgenden TAN-Verfahren beantragen: SecureGo plus oder Sm@rt-TAN photo
SecureGo plus ist eine App, die Sie auf Ihr mobiles Endgerät (beispielsweise Smartphone, Tablet) über den jeweiligen AppStore downloaden können. In der App erhalten Sie dann eine TAN-Aufforderung, wenn Sie über das Online-Banking einen Auftrag wie eine Überweisung ausführen möchten.
Das Verfahren Sm@rt-TAN photo bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Auftrag über ein Smart-TAN photo Lesegerät freizugeben, in dem Sie mit dem Lesegerät einen farbigen QR-Code scannen.
Hinweis: Um das Verfahren Sm@rt-TAN photo nutzen zu können, wird entweder eine girocard (für 10,00 Euro p. a.) oder eine FinTS-Karte (für 25,00 Euro, alle vier Jahre) benötigt.
Ihre Anliegen können Sie direkt und bequem an service-ik@eb.de per E-Mail senden.
Vollmachtsarten:
- E = einzeln
- A = gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten (allgemein)
- B = gemeinsam mit einem Bevollmächtigten der Gruppe A (beschränkt)
Für die SEPA-Lastschrift gibt es zwei Verfahren: die SEPA-Basislastschrift sowie die SEPA-Firmenlastschrift. Das SEPA-Basislastschriftverfahren steht sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen offen. Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht.
Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d. h. eine unautorisierte Lastschrift, kann bei beiden Verfahren vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.
Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Verkehr mit Unternehmen (Nicht-Verbrauchern) vorgesehen. Das Firmenlastschriftverfahren stellt lediglich ein zusätzliches Angebot für Unternehmen dar, um deren Geschäftsabwicklung zu erleichtern. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift.
Hinweis: Beim SEPA-Firmenlastschrift muss beiden beteiligten Banken das Mandat vorgelegt werden.
Über den folgenden Link können Sie direkt und in wenigen Schritten weitere Business-Kreditkarten bestellen.
NV-Bescheinigungen und Freistellungsbescheide können entweder papierhaft oder digital als PDF eingereicht werden.
Bei einer Saldenmitteilung werden alle Kontosalden einer Kundenummer zu einem von Kund:innen vorgegebenen Stichtag ausgewiesen.
Nach Anforderung einer ausführlichen Saldenbestätigung erhält der Kunde eine Bestätigung zum Monatsultimo mit den nachstehend aufgeführten Angaben:
1. Stand der Guthabenkonten (eigene und für fremde Rechnung unterhaltene) unter Angabe der Währung, der Fälligkeit und eventueller Verfügungsbeschränkungen sowie Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt Zinsen abgerechnet sind.
2. Stand der Kreditkonten unter Angabe der Währung, der Zins- und Rückzahlungsbedingungen und der gestellten Sicherheiten sowie Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt Zinsen abgerechnet sind.
3. Aufrechnungsmöglichkeiten und Besonderheiten von Verrechnungsvereinbarungen.
4. Art, Höhe und Laufzeit der uns eingeräumten Kreditlinien.
5. Angabe etwaiger ausgeglichener Konten oder Konten, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember gelöscht wurden.
6. Bei Ihnen deponierte Wertpapiere unter Angabe einer eventuellen Verfügungsbeschränkung.
7. Angaben und Bezeichnungen zu:
a) den von uns benutzten Schließfächern
b) der Verwahrung und Verwaltung sonstiger Vermögensgegenstände
8. Zum Inkasso eingereichte Schecks und Wechsel, die von Ihnen noch nicht gutgeschrieben sind.
9. Obligo aus diskontierten Wechseln.
10. Sonstige Verpflichtungen Ihnen gegenüber, z. B. aus Devisentermingeschäften oder anderen Finanzinstrumenten, Bürgschaften und Patronatserklärungen.
Bitte stellen Sie in diesem Zusammenhang sicher, dass separate Saldenbestätigungen an uns, z. B. zu Derivategeschäften, ebenfalls direkt von Ihnen in Kopie an unseren Wirtschaftsprüfer versandt werden.
11. Namen der Zeichnungsberechtigen mit Angabe, ob Einzelzeichnungsrecht oder gemeinschaftliches Zeichnungsrecht besteht.
12. Andere Verfügungsberechtigte (insbesondere Dritte) und zum Auftrag bzw. Abschluss von Geschäften Berechtigte, soweit nicht unter 11. genannt, sowie Vereinbarungen, die Sie zu Transaktionen ohne unsere Zustimmung berechtigen.
13. Teilnehmer am Electronic-Banking mit Angabe der individuellen Berechtigungen und Angabe sonstiger Verfügungsbeschränkungen.
Wir bitten Sie, ggf. auch Fehlanzeige zu erstatten und in Ihrer Bestätigung die zusätzliche Erklärung abzugeben, dass keine weiteren Guthaben oder Verpflichtungen für uns bestehen.
Über den folgenden Link kann der persönliche Zugang zum FIO V-Account aufgerufen werden.