Wie Nachhaltigkeit die Kreditvergabe beeinflusst

Die Kreditwürdigkeit von Unternehmen orientiert sich seit Ende Juni noch stärker als bisher auch an Nachhaltigkeitsfaktoren. Darüber informiert die Evangelische Bank ihre Kund:innen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
Ende Juni ist die 7. MaRisk-Novelle in Kraft getreten. Mit ihr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das eigene Merkblatt und Richtlinien der Europäischen Bankenaufsicht in nationales Recht umgesetzt und die Banken hierzulande verpflichtet, Nachhaltigkeitseinflussfaktoren in ihr Risikomanagement aufzunehmen. Damit verbunden ist für sie die Auflage, dass sie ESG-Faktoren bei der Bewertung der finanziellen Lage und Kapitaldienstfähigkeit ihrer Kreditnehmer:innen künftig berücksichtigen müssen.

Die neuen Anforderungen richten sich somit an Kreditinstitute. Mittelbar haben sie jedoch erhebliche Auswirkungen auch auf Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Darüber informiert die Evangelische Bank (EB) ihre Kund:innen – im direkten Dialog, aber beispielsweise auch durch innovative Austauschformate wie den EB-LebensWert-Treff. „Denn die aufsichtsrechtlichen Neuerungen stellen nicht nur für uns, sondern indirekt auch für unsere Kund:innen eine besondere Herausforderung dar“, sagt Joachim Fröhlich, Mitglied des Vorstands der EB. „Als Evangelische Bank sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Ansprechpartner:innen in Kirche, Sozial- und Gesundheitswirtschaft frühzeitig auf neue Anforderungen hinzuweisen und ihnen gleichzeitig Lösungswege aufzuzeigen.“
Neben den bekannten Unterlagen zu Bonität und Investition benötigen Banken künftig weitergehende Daten zu den geplanten Vorhaben, aber auch zu Sicherungsobjekten unter Nachhaltigkeitsaspekten.
Wenn ein Sozialunternehmen beispielsweise einen neuen Kreditantrag stellen oder eine bestehende Finanzierung verlängern will, muss es seiner Bank im Vorfeld jetzt deutlich mehr Daten liefern: Um eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von (Kredit-) Risiken einschließlich der ESG-Risiken jederzeit sicherstellen zu können, benötigen die Institute neben den bekannten Unterlagen zu Bonität und Investition künftig weitergehende Daten zu den geplanten Vorhaben, aber auch zu Sicherungsobjekten unter Nachhaltigkeitsaspekten. Diese erweiterte Datengrundlage ist für Banken essenziell – mit der Folge, dass sie die notwendigen zusätzlichen Informationen aufgrund der rechtlichen Vorgaben mit Nachdruck auch bei Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft einfordern müssen.
Umfangreiche Datenerhebung erforderlich
Auf der Basis der ermittelten (ESG-) Daten müssen Banken die Zukunftsfähigkeit beispielsweise eines Krankenhauses prüfen. Neben dem Bonitätsrating ist ein individueller ESG-Risiko-Score zu ermitteln, der Nachhaltigkeitsrisiken erfasst und künftig die Kreditkondition beeinflusst: Je schlechter die Nachhaltigkeitsleistung des Antragstellers, desto höher der Kreditzins. Darüber hinaus werden die Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Bewertung der Sicherheiten berücksichtigt. Auch wird sich die Vertragsgestaltung sowie die Kontrolle der Mittelverwendung verändern. ESG-bezogene Vertragsklauseln (Covenants) und Auszahlungsgrundsätze werden künftig die Regel sein.

Die Rolle der Banken ist dabei klar – sie sollen als Katalysatoren fungieren: Indem sie durch die neue Regulatorik verpflichtet werden, die Finanzströme konsequent in nachhaltige Investitionen und weg von klimaschädlichen Aktivitäten zu lenken, erhöhen sie gleichzeitig den Druck auf die kreditnehmenden Unternehmen, sich nachhaltig zu verändern: Zur Überprüfung ihres individuellen ESG-Risiko-Scores sowie im Rahmen der Überprüfung ihrer Sicherheiten werden Banken die Unternehmen dazu auffordern müssen, regelmäßig Transparenz beispielsweise über ihren CO2-Fußabdruck herzustellen.
Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft empfiehlt die Evangelische Bank vor diesem Hintergrund, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen und die erforderlichen Unterlagen entsprechend vorzubereiten. Zudem ist es ratsam, bereits jetzt damit zu beginnen, nicht nur eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, in der Nachhaltigkeitsziele festgelegt werden, sondern auch ein ESG-Management zu implementieren und über Nachhaltigkeitsaktivitäten in geeigneter Weise zu berichten.
Bei der systematischen Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie helfen unsere Expert:innen der EB-Consult. Sie sind spezialisiert auf Analyse, Beratung, Umsetzung und Wirkungsmessung. Vereinbaren Sie ganz einfach einen Beratungstermin oder buchen Sie den Workshop “Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie”.
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