Versicherungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Versicherungen, die Sie bei unserem Partner, der R+V Versicherung, abschließen können.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Schutz im Urlaub

Gehen Sie beruhigt auf Reisen und genießen Sie die Auszeit: Vor den Folgen einer Erkrankung im Urlaub schützen Sie sich und Ihre Familie mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie trägt in vielen Fällen die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt.

Ihre Vorteile

  • Bestmögliche Absicherung gegen Erkrankungen und Unfälle auf Reisen – für Einzelpersonen oder Familien
  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Rücktransport nach Deutschland bei medizinischer Notwendigkeit
  • 24-Stunden-Notrufservice

Private Haftpflichtversicherung

Schutz vor finanziellen Folgen von Missgeschicken

Die private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Schutz vor den Folgen von Missgeschicken im Alltag. Personen-, Sach- und Vermögensschaden sind abgedeckt. Bei Bedarf können Sie diese Versicherung durch weitere Bausteine ergänzen.

Ihre Vorteile

  • Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie
  • Singletarife für Alleinstehende ohne Kinder
  • Schutz bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden
  • Wahlmöglichkeit der Selbstbeteiligung
  • Versicherungsschutz im Ausland
ab 2,87 Euro pro Monat

Hausratversicherung

Versicherungsschutz für Ihren Hausrat

Schützen Sie Ihre Wertsachen mit einer Hausratversicherung. So vermeiden Versicherte finanzielle Verluste bei unvorhergesehenen Schäden, die z. B. durch austretendes Leitungswasser, Sturm, Feuer oder Einbruchdiebstahl entstehen.

Ihre Vorteile

  • Versicherungsschutz vor finanziellen Verlusten durch Schäden am Hausrat
  • Individueller und erweiterbarer Schutz: Fahrraddiebstahl, Glasbruch oder Elementarschäden
  • Schaden-Hotline: Rund um die Uhr erreichbar

Zahnzusatzversicherung

Gesund leben

Die Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen eine Ihren Wünschen entsprechende Versorgung und schützt Sie vor hohen Zuzahlungen für Zahnprophylaxe und Zahnersatz. So sorgen Sie vor und erhalten sich ein strahlendes Lächeln.

Ihre Vorteile

  • Bedarfsgerechte Versorgung Ihrer Zähne: Wählen Sie zwischen den drei Tarifen Zahn classic, Zahn comfort und Zahn premium.
  • Zu den Zahnersatzleistungen zählen unter anderem Implantate inkl. Knochenaufbau, Zahnkronen und -brücken, Zahnprothesen, Inlays und Keramikverblendungen sowie Reparatur von Zahnersatz.
  • Damit das Lächeln der Kleinsten auch in Zukunft strahlt: In den Tarifen Zahn comfort und Zahn premium bieten wir Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern.

Kfz-Versicherung

Fahrzeuge zu fairen Konditionen versichern

Wenn es im Straßenverkehr kracht, ist eine gute und zuverlässige Kfz-Versicherung wichtig. Unsere Versicherungen greifen im Schadensfall und bieten Versicherten einen umfassenden Schutz.

Ihre Vorteile

  • Umfangreicher Versicherungsschutz: Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
  • Nach Bedarf individuell und flexibel kombinierbar
  • Profitieren Sie von einer sehr guten Betreuung – auch nach Vertragsschluss und im Schadensfall

MietkautionsBürgschaft

Die clevere Alternative für Mieter

Mit der MietkautionsBürgschaft übernimmt die R+V für den Mieter eine Mietkautionsbürgschaft gegenüber dem Vermieter. Das schont das Budget des Mieters und erspart dem Vermieter den Aufwand für die Verwaltung des Kautionssparbuchs. Auch bereits hinterlegte Kautionen lassen sich bei Zustimmung des Vermieters durch eine Mietkautionsbürgschaft ablösen.

Ihre Vorteile

  • Mehr finanzielle Flexibilität
  • Keine Mindestvertragslaufzeit
  • Einfache und schnelle Handhabung

GeräteschutzPolice

Absicherung für Smartphones, Tablets, Laptops, Smartwatches, Digitalkameras und E-Book-Reader

Mit der GeräteschutzPolice unseres Partners R+V versichern Sie Ihr mobiles elektronisches Gerät gegen Sachschäden durch Sturz, Bruch, Brand, Blitzschlag, Flüssigkeiten und sogar Bedienungsfehler. Optional können Sie auch einen Diebstahlschutz wählen.

GeräteschutzPolice

Ihre Vorteile

  • Einfacher Online-Abschluss
  • Absicherung gegen Schäden durch alltäglichen Gebrauch oder – sofern vereinbart – auch gegen Diebstahl
  • Im Schadenfall schnelle Reparatur oder Ersatz durch ein Gerät gleichen Typs
  • Vertrag endet automatisch – wahlweise nach einem Jahr oder nach zwei Jahren
  • Im Premium-Tarif: Erstattung des Geräte-Neuwerts bei Totalschaden oder Abhandenkommen – unabhängig vom Alter des versicherten Geräts

Weitere hilfreiche Versicherungen

Absicherung ganz nach Ihren Wünschen

Sie benötigen eine andere Versicherung, z. B. eine private Krankenversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.  


Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Versicherungen

Auslandsreise-Krankenversicherung

Wer kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen?

Alleinstehende und Familien können eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

Wie lange ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung gültig?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt für ein Jahr.

Welche Leistungen umfasst die Auslandsreise-Krankenversicherung?

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie und Ihre Familie auf Reisen gut abgesichert. Denn die Versicherung trägt die Kosten für Heilbehandlungen, die aufgrund von Krankheiten oder Unfällen medizinisch erforderlich werden. Falls notwendig, übernimmt sie auch den Rücktransport nach Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 45 Tage einer jeden Reise – unabhängig davon, wie viele Sie im Jahr unternehmen. Dabei steht Ihnen ein 24-Stunden-Notrufservice zur Verfügung.

Private Haftpflichtversicherung

In welcher Höhe sind die Schäden versichert?

Die Variante basic deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 10 Mio. Euro ab.

Welche Leistungen umfasst die private Haftpflichtversicherung genau?

Die private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine solche Versicherung ist wichtig, wenn Sie oder Ihre Kinder Dritten einen Schaden zufügen. Denn in der Regel muss der Verursacher eines Schadens für die entstandenen Kosten aufkommen. Der Versicherungsschutz gilt auch bei einem Auslandsaufenthalt – in Europa und weltweit für definierte Zeiträume.

Wer ist mitversichert?

Die private Haftpflichtversicherung passt sich Ihrem Leben an. Sie können sich und Ihre Familie absichern. So genießen auch Ihr Ehe- beziehungsweise Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder und volljährigen Kinder in Ausbildung den Versicherungsschutz. Für Alleinstehende ohne Kinder gibt es Singletarife.

Greift die Privatpflichtversicherung auch für Schäden, die ein Haustier verursacht?

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritte durch zahme Haustiere wie Katzen oder Meerschweinchen zugefügt werden. Für Hunde und Pferde ist eine Tierhalterhaftpflichtverischerung die passende Lösung.

Hausratversicherung

Wer kann eine Hausratversicherung abschließen?

Alle Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses können diese abschließen.

Welche Sachen sind versichert?

Mit einer Hausratversicherung sind Ihre Wertsachen bei unvorhergesehenen Schäden versichert. Wenn zum Beispiel austretendes Leitungswasser Ihren Hausrat beschädigt oder zerstört, sind Sie vor den finanziellen Folgen abgesichert. Bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel greift ebenfalls die Versicherung. Ihre Eingangstür ist nach einem Einbruch beschädigt? Die nötigen Reparaturen sind durch den Versicherer abgedeckt.

Welche Versicherungsleistungen kann ich auswählen?

Neben den allgemeinen Leistungen, die jede Hausratversicherung abdeckt, können Sie günstige Zusatzversicherungen abschließen. So bekommen Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihren Bedürfnissen passt.

Wenn Sie z. B. oft mit dem Fahrrad unterwegs sind, bietet sich die Erweiterung Ihrer Versicherung gegen Fahrraddiebstahl an. Aber auch Schutz bei Überspannungsschäden oder Glasbruch ist zusätzlich möglich. Ebenso können Sie Ihren Hausrat gegen einfachen Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen oder am Arbeitsplatz versichern.

Zahnzusatzversicherung

Wovon hängen die Beiträge einer privaten Krankenzusatzversicherung ab?

Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung erhalten größtenteils Altersrückstellungen, sodass eine Erhöhung der Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens des Versicherten ausgeschlossen ist. Für jedes Eintrittsalter gibt es einen individuellen Beitrag, der – je nach Tarif – auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ist. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge.

Wer kann eine private Zahnzusatzversicherung abschließen?

Eine private Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Krankenversicherte mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland abschließen.

Kfz-Versicherung

Gilt die Kfz-Versicherung auch für Motorräder?

Ja, selbstverständlich können Sie auch Ihr Motorrad über die Kfz-Versicherung versichern.

Was ist eine Insassen-Unfallversicherung?

Die Insassen-Unfallversicherung ergänzt eine Kfz-Versicherung. Sie gilt für den Fahrer sowie alle Mitfahrer eines Fahrzeugs. Bei einem Autounfall bietet diese Versicherung einen finanziellen Schutz, falls die Insassen bleibende Schäden davontragen. Sie greift unabhängig von der Schuldfrage des Versicherungsnehmers.

MietkautionsBürgschaft

Wie funktioniert die MietkautionsBürgschaft?

Sie schließen einen Vertrag mit der R+V Allgemeine Versicherung AG. Auf der Grundlage dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an Ihren Vermieter, eine Kopie der Bürgschaft und den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen aus. Die Originalbürgschaft übergeben Sie anstelle der Barkaution oder des Kautionssparbuchs an Ihren Vermieter. Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt bei der R+V melden.

Ab wann und wie lange ist die Bürgschaft gültig?

Die MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wird wirksam zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart, wenn Sie dem Vermieter die Bürgschaft übergeben und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll.

Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem die R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder bis die R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.

Wer übernimmt die Haftung?

Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. Die R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und einer der führenden Versicherer im Bereich der Mietkautionsbürgschaft.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Es sind Mietkautionsbürgschaften ab 5 Euro pro Monat möglich. Der Beitrag wird für jede Bürgschaft berechnet, die die R+V übernommen hat, und ist abhängig vom gewählten Zahlungsrhythmus und der Höhe der Bürgschaft. Der Zahlungsrhythmus beträgt je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus der Summe der Beiträge pro Bürgschaft und ist im Voraus einer Zahlungsperiode fällig.

Gibt es Beschränkungen bei der Bürgschaftshöhe?

Die Höhe der Mietkaution und damit die Höhe der Bürgschaft ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf sich der zulässige Betrag einer Mietsicherheit auf maximal das Dreifache der Miete belaufen – ohne ausgewiesene Betriebskosten. Bei R+V liegen die Grenzen für die Höhe der Mietkaution bei mindestens 500 Euro und höchstens 15.000 Euro. Gehören mehrere Bürgschaften zu einem Vertrag, ist die Gesamtsumme der einzelnen Bürgschaftssummen auf insgesamt 15.000 Euro begrenzt.

Kann ich meinen Vertrag bei Umzug fortführen?

Ja, per Änderungsantrag können Sie ganz einfach eine weitere Bürgschaft in Ihren bestehenden Vertrag aufnehmen. Die laufende Mietbürgschaft wird nach Eingang des Kündigungsschreibens zum alten Mietverhältnis bei der R+V beitragsfrei gestellt. Die Bürgschaft wird storniert, sobald die von Ihrem Vermieter unterschriebene Freigabeerklärung zusammen mit der betreffenden Bürgschaft bei der R+V eingegangen ist. Der Versicherungsvertrag wird erst dann aufgehoben, wenn alle zugehörigen Bürgschaften vollständig von den jeweiligen Vermietern freigegeben wurden.