EB-Stiftung

Logo EB-Stiftung

Die Evangelische Bank-Stiftung (EB-Stiftung) sieht sich als kirchliche Stiftung den Grundsätzen von Kirche und Diakonie verpflichtet und will durch ihre Arbeit und mit ihren Mitteln kirchliche Institutionen sowie Einrichtungen der Diakonie und Wohlfahrtspflege fördern und unterstützen.

Die EB-Stiftung ist aus der Zusammenlegung der EKK-Stiftung und der ACREDO Stiftung entstanden. Die Bündelung des Stiftungsvermögens sichert die dauerhafte Verwirklichung der Stiftungszwecke.

Die Evangelische Bank eG als Partner für Kirche, Diakonie und Institutionen der Wohlfahrtspflege bietet somit eine Stiftung mit zwei Stiftungszwecken an.


Fördermöglichkeiten

  • Förderung von besonders begabten christlichen Nachwuchskräften in Kirche und Diakonie

Hoch qualifizierte Mitarbeitende sind für die Managementanforderungen ihrer Institutionen unabdingbar, um in der Konkurrenz zu anderen Non-Profit-Organisationen zu bestehen.

Ein Schwerpunkt der Stiftung liegt hier bei berufsqualifizierenden Managementkursen.

Gefördert werden Fort- und Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen besonders begabter christlicher Nachwuchskräfte, die Führungspositionen in Kirche und Diakonie anstreben oder bereits eingenommen haben.

Darüber hinaus fördert die EB-Stiftung das Deutschlandstipendium.

  • Förderung von kirchlichen, gemeinnützigen und mildtätigen Projekten/Investitionsgütern im In- und Ausland durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts

Mit diesem weiteren Schwerpunkt verfolgt die Stiftung bei der Vergabe der Fördermittel insbesondere die Grundsätze des hohen Wirkungsgrades der eingesetzten Mittel sowie das Bewirken von Problemlösungen für Menschen, die unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind.

Die EB-Stiftung ermöglicht die Förderung von Projekten/Investitionsgütern im kirchlichen Bereich sowie der Diakonie/Caritas und der sonstigen Freien Wohlfahrtspflege, soweit dort anderweitige Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind.

Die Förderung bezieht sich insbesondere auf Projekte/Investitionen

  •  der Kinder- und Jugendarbeit
  •  des Kindergartenwesens,
  •  der Behindertenhilfe,
  •  der Altenhilfe, Altenpflege und Krankenhäuser
     

→  Baumaßnahmen/Sanierungen, Personalkosten und sonstige laufende Kosten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet der Stiftungsvorstand in seinen zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) stattfindenden Sitzungen.

Stiftungsanträge können nur noch über das Online-Portal, das ab Januar 2024 freigeschaltet wird, eingestellt werden.

Weitere Infos hierzu werden in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht.


Ihre Ansprechpartner:innen

Kerstin Praaß

Kerstin Praaß

Referentin Stiftungs- und Beteiligungsmanagement
Tel. 0431 6632-1304
E-Mail