Wer vermögenswirksame Leistungen nicht nutzt, kann Geld verschenken.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Monatlich Sparen mit VL
Von VL können Sie gleich doppelt profitieren, denn Sie erhalten Unterstützung beim Sparen: Ihr Arbeitgeber und der Staat können Sie beim Vermögensaufbau unterstützen. Nachfragen lohnt sich!
Sie erhöhen Ihre Einkünfte ohne großen Aufwand und ohne mehr dafür zu arbeiten. Und nach sieben Jahren lassen Sie sich Ihr Vermögen auszahlen.
Ihre Vorteile
- Bis zu 40 Euro zusätzlich vom Arbeitgeber
- 20 Prozent staatliche Förderung
- Überschaubarer Anlagezeitraum von maximal sieben Jahren
Berechnen Sie Ihren persönlichen VL-Vertrag
Jetzt neu - Vermögen nachhaltig anlegen!
Die Evangelische Bank hat sich lange dafür eingesetzt, dass VL auch in einer nachhaltigen Sparform möglich sind. Nun ist es soweit: Die Evangelische Bank bietet gemeinsam mit der Union Investment die Anlage Ihrer VL in einen nachhaltigen Fonds an. Somit können Sie sicher sein, dass Ihr Geld in Unternehmen und Staaten angelegt wird, die hohe sozial-ethische, ökologische und ökonomische Standards erfüllen.
Schon gewusst?
Um die staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage, zu erhalten, müssen Sie in einen förderfähigen Investmentfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 60 Prozent investieren. Zudem darf die jährliche Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Diese liegen für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro und bei zusammen veranlagten Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern bei 80.000 Euro.
Die staatliche Förderung beträgt 20 Prozent und liegt bei maximal 80 Euro jährlich. Förderfähig ist somit ein Sparbetrag von höchstens 400 Euro pro Jahr.
Lassen Sie sich von uns beraten – bequem per Telefon oder Smartphone
Denn nur in einem persönlichen Gespräch, in dem Sie uns Ihre Ziele und Wünsche mitteilen, können wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, Ihre persönliche Anlagestrategie und entsprechende Lösungen erarbeiten. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Fragen und Antworten zur VL
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldzahlungen vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer, die zum Vermögensaufbau genutzt werden sollen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen laut Arbeits- oder Tarifvertrag zustehen.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit Vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt.
Die Höhe der VL wird meist in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt. Erfragen können Sie das auch bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich insbesondere, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen.
Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.
Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Sobald Sie einen Vertrag fürs VL-Sparen bei der Evangelischen Bank abgeschlossen haben, geht eine Durchschrift an Ihren Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.