Abschaltung der EBICS-URL

Bitte beachten Sie, dass die bisherige EBICS-URL nur noch bis zum 30.03.2022 gültig ist.

Bitte ändern Sie daher in Ihrem Zahlungsverkehrs-Programm die EBICS-URL von https://ebics.fiducia.de/apps/CS auf https://ebics.multivia-suite.de/ebicsweb/ebicsweb und die EBICS-Host-Namen (EBICS-Host-ID) auf MULTIVIA.


Umstellung der Profi cash Version 11

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich als Master oder Anwender mit dem Recht an, auf die EBICS BPD-Verwaltung zugreifen zu dürfen*.
  2. Wählen Sie anschließend die Funktion
    Stammdaten - EBICS BPD-Verwaltung - BPD-Kürzel auswählen
  3. Ändern Sie den EBICS Hostname und die EBICS Adresse wie in der Abbildung unten beschrieben und speichern Sie diese.

 

Änderung der Angaben in der Profi cash Version 11

* Falls Sie das Masterpasswort für den Anwender „Master“ nicht mehr wissen, senden Sie uns bitte die Dateien Firmen.dbf und Firmen.cdx sowie die Datei der einzelnen Firma, mit der Sie arbeiten, an die E-mail-Adresse e-business@eb.de.

Beispiele für die Dateien für die Firma, mit der Sie arbeiten:

  • Arbeiten Sie mit der Firmennummer 1, dann benötigen wir zusätzlich die Dateien 1_32.dbf und 1_32.cdx
  • Arbeiten Sie mit der Firmennummer 2, dann benötigen wir zusätzlich die Dateien 2_32.dbf und 2_32.cdx

Bitte beachten Sie, dass Ihnen von uns für diese Rücksetzung des Masterpassworts ein Entgelt von 25,00 Euro pro Firma in Rechnung gestellt wird.


Umstellung von Fremdsoftware

Sofern Sie Fremdsoftware, z. B. StarMoney, nutzen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter der Software.


Bitte beachten Sie zudem: Unterstützung für die SSL-Protokolle TLS 1.0 und 1.1 wird eingestellt

Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen wird am 16.02.2022 die Unterstützung für die SSL-Protokolle TLS 1.0 und 1.1 deaktiviert. Ab diesem Datum wird nur noch das Protokoll TLS 1.2 und höher für EBICS unterstützt. Betroffen sind die Zugriffe über die einzelnen Zahlungsverkehrsprogamme (z. B. Profi cash oder GENO cash).

Was ist zu tun?
Grundsätzlich sollten alle Zahlungsverkehrsprogramme auf die neuste Softwareversion aktualisiert werden, da ältere Softwareversionen teilweise nur die TLS-Version 1.0 verwenden. Eine Unterstützung von TLS 1.2 ist bei allen gängigen Zahlungsverkehrsprogrammen in aktueller Softwareversion gewährleistet.