Besichtigung Ihrer Immobilien

Es ist ein gutes Gefühl, Eigentümer einer Immobilie zu sein oder eine bestehende Immobilie nach den eigenen Vorstellungen zu modernisieren. Als Ihr Finanzierungspartner freuen wir uns, Sie hierbei zu unterstützen.  

Im Rahmen Ihrer Finanzierung sind wir als Evangelische Bank dazu verpflichtet, Ihre Immobilie zu besichtigen. Mit der Besichtigung erhalten wir einen Eindruck über den Wert Ihres Objektes. Sie erfolgt durch eine Gutachterin/einen Gutachter der Evangelischen Bank oder eine Sachverständige/einen Sachverständigen eines unseres Partnerunternehmens, in der Regel der Value AG.


Erfahren Sie hier in 60 Sekunden, warum eine Besichtigung erforderlich ist und wie sie abläuft

Besonders wichtig:

Die Erkenntnisse aus der Objektbesichtigung werden von uns ausschließlich zur Bewertung der Sicherheit (Immobilie) genutzt. Alle Unterlagen (Besuchsbericht, Notizen, Fotos etc.) werden sorgfältig aufbewahrt. Kosten entstehen für Sie nicht.


Die Arbeiten auf Ihrer Baustelle sind noch nicht abgeschlossen, wenn die Objektbesichtung ansteht? Kein Problem. Sie haben hier die Möglichkeit, den Termin zu verschieben.


Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen zum Thema

Warum wird eine Besichtigung meiner Immobilie durchgeführt?

Wird durch Eintragung einer Grundschuld eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen vereinbart, muss die Bank den Wert der Immobilie ermitteln. Die Vorgaben zur Ermittlung des Beleihungswerts sind in der Beleihungswertverordnung (BelWertV) geregelt. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ist eine Besichtigung der Immobilie bei der Ermittlung des Beleihungswertes zwingend erforderlich. Aus dem Grund sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, eine Innen- und Außenbesichtigung Ihrer Immobilie durchzuführen.

Wann erfolgt die Besichtigung meiner Immobilie?

Der Zeitpunkt der Besichtigung richtet sich nach Ihrem Vorhaben. Sie wird in der Regel wie folgt beauftragt:

Vorhaben

Zeitpunkt der Besichtigung

Kauf

Nach Rückgabe des Vertrags

Kauf und Modernisierung

Nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme

Modernisierung

Nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme

Neubau

Nach Fertigstellung der Immobilie

Ablösung / Anschlussfinanzierung

Nach Rückgabe des Vertrags

 

Als fertiggestellt gilt Ihre zu besichtigende Immobilie, wenn Sie bewohnbar ist, sprich Bäder und Küche bereits benutzbar sind. Zudem sind weitere Kriterien: Ihre zu besichtigende Immobilie ist verputzt und der Außenbereich angelegt (z. B. gepflastert).

Sollte Ihre Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahme noch nicht beendet sein, können Sie den Termin für die Besichtigung hier verschieben.

Wie erfolgt die Terminabsprache?

Sobald wir die Kontaktdaten von Ihnen erhalten haben, beauftragen wir einen Dienstleister oder einen hauseigenen Gutachter mit der Besichtigung Ihrer Immobilie. Bei der Besichtigung durch unseren Dienstleister, der Value AG, gibt es anschließend folgende Schritte, die Sie bitte beachten:

1. Informationen per E-Mail oder SMS

Sie erhalten eine E-Mail oder SMS, in der die Besichtigung angekündigt, der Auftraggeber genannt und ein persönlicher Code enthalten ist, mit dem Sie die Terminvereinbarung digital und unkompliziert durchführen können. Über den zusätzlich kommunizierten Link können Sie direkt die Termin-Website der Value AG aufrufen.

2. Login auf der Website der Value AG

In einem Zwei-Faktor-Verfahren können Sie sich auf der Website der Value AG anschließend mit der PLZ Ihrer zu besichtigenden Immobilie verifizieren – durch diese Authentifizierung ist maximale Daten-Sicherheit gewährleistet. Zusätzlich werden Ihnen auf der Termin-Website Hintergründe der Immobilien-Besichtigung erklärt, der Ablauf skizziert und telefonische Fragen über das Kundenservice-Center der Value AG ermöglicht.

3. Termin buchen

Mit der Termin-Buchung können Sie dann direkt nach der Authentifizierung beginnen. Im Vorfeld dessen erfolgt die Abfrage der Objekt-Fertigstellung. Wenn Sie die Fertigstellung des Objektes bestätigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Termin innerhalb eines bestimmten Zeitraums auszuwählen.

4. Terminbestätigung

Im Anschluss daran erhalten Sie per E-Mail die Terminbestätigung inklusive einer Datei, mit der Sie den Besichtigungstermin zusätzlich in Ihrem Kalender (z. B. auf dem Smartphone oder in Outlook) hinterlegen können. Diese Datei enthält eine Terminzusammenfassung und die Kontaktdaten der Value AG für eventuell noch auftretende Fragen oder weiteren Abstimmungsbedarf.


Ihre Kontaktdaten für Schritt 1 hinterlassen Sie uns bitte hier:

Erfolgt eine Besichtigung auch bei den derzeitigen Corona-Einschränkungen?

Ja. Wir beachten bei der Besichtigung natürlich die bestehenden Vorgaben der Bundesregierung und der Bundesländer. Selbstverständlich halten wir die AHA-Regeln während der Besichtigung Ihrer Immobilie ein.

Wie läuft die Besichtigung ab?

Der Gutachter besichtigt mit Ihnen zusammen Ihre Immobilie von außen und innen und geht mit Ihnen vom Keller bis ins Dach. Dabei macht er Fotos, die einen Eindruck über die Ausstattung und den baulichen Zustand der Immobilie widerspiegeln. In einem Besuchsbericht werden Angaben zur Immobilie festgehalten (z. B. Lage, Grundstück mit Außenanlagen, Objekt- und Bauqualität, Bautenstand, Ausstattungsqualität, Nutzung). Sollten Sie Fotos von bestimmten Räumen nicht wünschen, ist dies kein Problem. Der Gutachter wird in diesem Fall den Zustand und die Ausstattung dieser Räume ohne Fotos im Besuchsbericht dokumentieren.

Wie lange dauert die Besichtigung?

Die Besichtigung dauert nur etwa 30 Minuten.

Wie erfolgt eine Besichtigung bei einer bereits vermieteten Immobilie?

Wir stellen Ihnen nachfolgend für die Besichtigung gerne ein Informationsblatt bereit, das Sie Ihrer Mieterin/Ihrem Mieter aushändigen können. Die Besichtigung kann nach Absprache mit Ihnen auch durch die Mieterin/den Mieter erfolgen.

Was passiert nach der Besichtigung?

Nach der Besichtigung schickt der Gutachter den Besuchsbericht an uns. Anschließend gleichen wir die Angaben aus der Besichtigung mit unserer Wertermittlung ab.

Beim Abgleich geht es um formale Angaben, z. B. die Adresse, das Baujahr, die Anzahl der Geschosse sowie um Angaben zur Art und Umfang der Modernisierungen.

In der Regel stimmen die Ergebnisse aus der Besichtigung mit den Annahmen aus unserer Wertermittlung überein, so dass die Beleihungswertermittlung bestätigt werden kann.

Hat die Besichtigung Auswirkungen auf die vergebenen Darlehen an mich?

Die Besichtigung Ihrer Immobilie hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die vergebenen Darlehen. Sie dient in erster Linie dem Abgleich der formellen Daten der Immobilie sowie der Ausstattung und des Zustandes mit unserer Wertermittlung. Auch geringfügige Abweichungen führen nicht automatisch dazu, dass sich an der Finanzierung etwas ändert.

Was passiert mit den Daten/Fotos der Besichtigung?

Selbstverständlich werden die Erkenntnisse aus der Besichtigung von uns ausschließlich zur Bewertung der Sicherheit (Immobilie) genutzt. Alle Unterlagen (Besuchsbericht, Notizen, Fotos etc.) werden sorgfältig aufbewahrt und nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben. Darauf können Sie sich verlassen.

Bekomme ich im Anschluss eine Kopie des Gutachtens?

Der Besuchsbericht sowie die Wertermittlung sind für die Bank wichtige interne Dokumente. Eine Kopie des Gutachtens können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.

Was kostet die Besichtigung?

Die Kosten für die Besichtigung übernehmen selbstverständlich wir.

Sie haben weitere Fragen?

Bitte nutzen Sie unser Online-Formular. Wir antworten Ihnen gerne per E-Mail.