Zu dieser Frage steht mit dem EB-FAIRmögensplan eine Lösung bereit, mit welcher der Einstiegszeitpunkt verteilt wird, da die Fondsanlage nicht als Einmalinvestition, sondern aufgeteilt in monatliche Sparraten erfolgt. Dadurch entsteht der Durchschnittspreiseffekt. Mit diesem wird anhand unterschiedlicher Einstiegszeitpunkte bei niedrigen Ausgabepreisen mehr sowie bei höheren weniger Fondsanteile gekauft – eine Alternative für Ihre Geldanlage.
EB-FAIRmögensplan
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Geldanlage in nachhaltige Fonds oder in eine Fondsvermögensverwaltung?
Wie funktioniert der EB-FAIRmögensplan?
Das Prinzip des EB-FAIRmögensplans läßt sich gut anhand eines selbst gestrickten Pullovers einfach erklären. Sehen Sie selbst!
Der EB-FAIRmögensplan im Überblick
- Verantwortliche Geldanlage
Bei der Geldanlage EB-FAIRmögensplan handelt es sich um eine Kombination aus einer Bankanlage (Auszahlplan EB-FAIRmögensplan) und einem Fonds im UnionDepot Komfort (UDK) oder wahlweise einer Anlage in einer Fonds-Vermögensverwaltung1.
- Laufzeit: 24 Monate
- Mindestbetrag: 12.000 Euro
Chancen:
- Der Durchschnittspreis des Investitionsplans kann im Vergleich zum Ausgabepreis einer Einmalanlage niedriger ausfallen.
- Durch den Durchschnittspreis besteht die Chance, dass am Ende der Investitionsphase mehr Vermögen zur Verfügung steht als bei einer Einmalanlage mit vergleichbarer Laufzeit.
- Die Rendite bei einem Investitionsplan kann höher als bei einer Einmalanlage sein.
Risiken:
- Im Vergleich zum Ausgabepreis einer Einmalanlage kann der Durchschnittspreis des Investitionsplans mit Fonds höher ausfallen.
- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Ende der Investitionsphase weniger Vermögen zur Verfügung steht, als insgesamt eingezahlt wurde.
- Die Rendite bei einem Investitionsplan kann geringer als bei einer Einmalanlage sein.
Durch die Kombination von Fondsanlage und verzinslichem Auszahlplan ist der EB-FAIRmögensplan regulatorisch als Querverkauf zu werten.
Ein Querverkauf ist definiert als „das Angebot einer Wertpapierdienstleistung zusammen mit einer anderen Dienstleistung oder einem anderen Produkt als Teil eines Pakets oder als Bedingung für dieselbe Vereinbarung beziehungsweise dasselbe Paket“ (siehe § 63 Absatz 9 Wertpapierhandelsgesetz, WpHG). Das bedeutet, dass bei Querverkäufen zwei oder mehr Produkte beziehungsweise Dienstleistungen als sogenanntes gekoppeltes oder gebündeltes Paket vertrieben beziehungsweise erworben werden.
Uns ist wichtig, dass Sie mit dem EB-FAIRmögensplan ...
- ... eine zeitgemäße Geldanlage nutzen
- ... Ihr Kapital breit aufstellen
Natürlich sind für eine Anlageentscheidung Ihre Ziele maßgeblich.
Auch stellen diese Informationen keine Anlageempfehlung für Sie dar.
Lassen Sie sich beraten
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Gemeinsam finden wir eine Geldanlage, die Ihnen und Ihren Vorstellungen gerecht wird.