Ein neuer Lebensabschnitt: Wir geben Ihnen einige Informationen an die Hand, die für Ihren Ruhestand nützlich sein können.
Rente planen
Eintritt in den Ruhestand
Die normale Altersrente
Wenn Sie ohne Abstriche in die Rente gehen wollen, liegt die Altersgrenze seit 2012 bei 67 Jahren. Grund hierfür ist die weiter ansteigende Lebenserwartung und der Rückgang der Versicherungszahler.
Altersrente für Schwerbehinderte
Ab einem Behinderungsgrad von 50 können Sie früher in Rente gehen, vorausgesetzt Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
Witwen- und Witwerrente
Den Anspruch haben Sie, wenn Sie bis zum Tod verheiratet waren. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben ebenfalls einen Anspruch auf diese Leistung.
Erwerbsminderungsrente
Sollten Sie wegen Erwerbsminderung nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, kann die Deutsche Rentenversicherung finanzielle Einbußen abfedern.
Grundsicherung
Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Sollte Ihre Rente zusammen mit eventuell weiteren Einkommen nicht für Ihren Unterhalt auskommen, haben Sie Anspruch auf diese Leistung. Der Vorteil: dabei bleibt das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern unangetastet.
Altersteilzeit
- Hiermit haben Sie die Möglichkeit, ab Vollendung des 55. Lebensjahres Ihre Arbeitszeit zu halbieren. Somit haben Sie einen gleitenden Übergang in die Altersrente ohne zwischenzeitliche Phasen der Arbeitslosigkeit.
- Es gibt verschiedene Modelle der Altersteilzeit, z. B. das „Gleichverteilungsmodell“ oder das „Blockmodell“.
Altersvorsorge
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Rente sein wird und welche mögliche Versorgungslücke auftreten kann? Dann nutzen Sie unseren Vorsorge Rechner.
Wohnen
Barrierefreies Wohnen
Holen Sie sich durch Barrierefreiheit ein Stück Selbstständigkeit zurück! Ganz egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind – grundsätzlich darf jeder sein Wohnumfeld barrierefrei gestalten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (körperliche Einschränkung).
Betreutes Wohnen
Eine eigene Wohnung, in der persönliche Freiheit, aber auch eine Betreuung sichergestellt ist, wünschen sich viele Senioren. Das Konzept „Betreutes Wohnen“ bietet Ihnen diese Möglichkeit. Hier profitieren Sie von einem privaten, altersgerechten Wohnumfeld, hilfreichen Dienstleistungsangeboten und Gemeinschaftsaktivitäten.
Sie planen eine barrierefreie Modernisierung Ihres Hauses? Informieren Sie sich über individuelle Finanzierungsmöglichkeiten.
Verfügungen und Vollmacht
Wissen Sie schon, was passiert, wenn Sie sich nicht mehr selbst um Ihre Angelegenheiten kümmern können? Für solche Fälle gibt es drei Arten von Vollmachten und Verfügungen. Die Entscheidung über eine Vorsorge sollten Sie nur bei vollem Bewusstsein treffen.
Patientenverfügung
Hier wird geregelt, welche ärztliche Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht aus, für den Fall, dass Sie bei bspw. einer schweren Krankheit Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu diesem Moment können Sie Ihre Verfügung jederzeit ändern.
Vorsorgevollmacht
Bei dieser Vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Dies tritt aber erst ein, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Eine Änderung oder ein Entzug ist jederzeit möglich.
Betreuungsverfügung
Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn Sie wegen einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung rechtliche Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft vorab, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist.